Finanzdienstleister, Fachverband

Berufsbild Wertpapierunternehmen

Tätigkeit, Zugang und Wissenswertes

Lesedauer: 1 Minute

1. Tätigkeit

Der Tätigkeitsbereich der österreichischen Wertpapierunternehmen (WPU) umfasst.

  • Anlageberatung über Finanzinstrumente:
    Dazu gehört insbesondere die Beratung über Finanzinstrumente wie zum Beispiel Wertpapiere (Aktien, Anleihen,…) Geldmarktinstrumente, Investmentfonds, Finanzterminkontrakte, Zinsterminkontrakte, Warenderivate, Optionen, ETFs (Exchange-Traded Funds), Futures, etc.
  • Vermögensverwaltung:
    Damit ist die Verwaltung von Kundenportfolios über Finanzinstrumente gemeint. Die Verwalter agieren hier aufgrund einer Vollmacht ihrer Kunden. Aufgrund ihrer Expertise treffen die Portfolioverwalter individuelle Entscheidungen für ihre Kunden. Dabei berücksichtigen sie umfassende volkswirtschaftliche Analysen zu Währungsentwicklungen sowie -aussichten und beobachten die aktuellen Märkte, Kurs- und Zinsentwicklungen.
  • Annahme und Übermittlung von Aufträgen über Finanzinstrumente:
    Hier entscheiden die Kunden über den Erwerb bzw. die Veräußerung von Produkten und das Wertpapierunternehmen fungiert als Vermittler zwischen Kunden und Depotbanken. Zumeist wird aufgrund von Wertpapieranalysen und eingehender Anlageberatung entschieden. Es ist aber auch möglich, das Wertpapierunternehmen nur als Vermittler in Anspruch zu nehmen ("execution-only").

Der individuelle Umfang hängt von der jeweiligen Konzession ab.

2. Wertpapierfirma (WPF)

Die "große Konzession" nach § 3 WAG 2018 umfasst:

3. Wertpapierdienstleistungsunternehmen (WPDLU)

Die "kleine Konzession" nach § 4 WAG 2018 umfasst:

  • Anlageberatung über Finanzinstrumente
  • Annahme und Übermittlung von Aufträgen über Finanzinstrumente

4. Zugang

Der Gewerbezugang erfolgt über eine Konzession der Finanzmarktaufsicht (http://www.fma.gv.at/). Bevor die FMA eine Konzession erteilt, wird das Unternehmen umfassend geprüft. Dieser Prozess dauert durchschnittlich ein Jahr an. Dabei werden insbesondere das Eigenkapital, die Qualifikation der Geschäftsleiter, die Organisation und der Geschäftsplan des Unternehmens berücksichtigt.

Die genauen Konzessionsvoraussetzungen befinden sich im Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG 2018).

5. Artikel zu Wertpapierunternehmen

Weitere ausführliche Informationen finden Sie auch in unseren Artikel zu Wertpaperunternehmen.

6. Wohlverhaltensregeln

Die Wohlverhaltensregeln umfassen insbesondere:

  • Eignungstest
    Das heißt, dass bei jeder Beratung ein sehr hoher rechtlicher Standard eingehalten werden muss (Eignungstest).
  • Verschwiegenheitspflicht
    Alle WPU sind zudem zur Verschwiegenheit über Kundeninformationen, die im Zuge eines Wertpapiergeschäftsabschlusses oder im Rahmen einer Vollmacht dem Unternehmen zur Kenntnis gelangen.
  • Kein Halten von Kundengeldern
    Wertpapierunternehmen dürfen Kundengelder nicht annehmen, dadurch haben Kunden eine doppelte Sicherheit: Beratung oder Portfolioverwaltung durch das Wertpapierunternehmen, Halten der Kundengelder durch ein Kreditinstitut.

7. Ombudsstelle

Die Finanzdienstleister sind stets für ihre Kunden da. Sollte es trotzdem einmal zu Unstimmigkeiten kommen, haben alle Kunden der Finanzdienstleister österreichweit die Möglichkeit, die unabhängige und fachlich versierte Ombudsstelle unter +43 5 90 900 55 50 oder fdl.ombudsstelle@wko.at zu kontaktieren.

Stand: 12.02.2024