Kreditauskunfteien – Einmeldestelle für Unternehmen
Inhalt
1. Zweck von Bonitätsauskünften der Kreditauskunfteien
2. Einreichung von Unterlagen zur Bonitätsbewertung in aktueller Krisensituation
1. Zweck von Bonitätsauskünften der Kreditauskunfteien
Die österreichischen Kreditauskunfteien stellen für ihre Kunden seit Jahrzehnten Bonitätsauskünfte bereit, damit diese die Ausfallsrisiken ihrer Geschäftspartner einschätzen können. In diesem Sinne sind Kreditauskunfteien insbesondere ihren Kunden gegenüber verpflichtet, ein präzises Bild von wirtschaftlichen Zuständen zu zeichnen.
Damit erfüllen Kreditauskunfteien gerade in Krisenzeiten, wie der derzeitigen COVID-19 Pandemie, eine wichtige volkswirtschaftliche Informationsfunktion für Marktteilnehmer.
Die Inanspruchnahme der Leistungen, die von der österreichischen Bundesregierung gesetzt wurden, um die Unternehmen im Rahmen der COVID-19 Pandemie zu unterstützen sind ein Zeichen für zukunftsorientiertes und vielversprechendes Unternehmertum. Deshalb wird dies für die Zeit der COVID-19 Maßnahmen bei der Bonitätsbewertung berücksichtigt werden.
2. Einreichung von Unterlagen zur Bonitätsbewertung in aktueller Krisensituation
Aus diesem Grund können Sie als Unternehmen, welches durch Leistungen der österreichischen Bundesregierung im Rahmen der COVID-19 Pandemie unterstützt wird, auf Eigeninitiative Informationen und Unterlagen, die diesen Umstand bestätigen, ab sofort an die folgende zentrale Einmeldestelle mit diesem Formular übermitteln. Folgende Daten bitte unbedingt im Betreff anführen, damit Ihre Informationen/Unterlagen Ihrem Unternehmen eindeutig zugeordnet werden können:
- Firmenname,
- Anschrift,
- UID Nummer beginnend mit ATU und, wenn vorhanden, die
- Firmenbuchnummer beginnend mit FN
Diese Informationen werden den nachstehenden Kreditauskunfteien umgehend zur Verfügung gestellt, damit diese in die Bewertung der Bonität ihres Unternehmens einbezogen werden.
Wenn von ihrem Unternehmen derartige Schritte gesetzt wurden, ist dies ein Zeichen für zukunftsorientiertes und vielversprechendes Unternehmertum und wird deshalb entsprechend bei der Bonitätsbewertung berücksichtigt werden und kann zu einer Verbesserung der Bonitätsbewertung führen. Zu einer Verschlechterung kommt es dadurch jedenfalls auf keinen Fall. Die übermittelten Informationen werden ausschließlich für diesen Zweck (und auf Basis der Gewerbeberechtigung als Kreditauskunftei gemäß § 152 GewO) verarbeitet und nur an nachstehende Kreditauskunfteien weitergeleitet, da sich diese zuvor verpflichtet haben, die erhaltenen Informationen ausschließlich wie oben beschrieben zu verwenden. Die von Ihnen eingemeldeten Informationen werden unter den hier angeführten Kreditauskunfteien geteilt. Mehrfachmeldungen bei einzelnen Kreditauskunfteien sind daher weder notwendig noch sinnvoll.
Creditreform Wirtschaftsauskunftei Kubicki KG
Mit der Übermittlung der Informationen nehmen Sie zur Kenntnis, dass
- keine zusätzliche Verständigung durch die einzelnen Kreditauskunfteien erfolgt
- Die Rechtsgrundlage der Kreditauskunfteien für die Verarbeitung dieser Informationen bilden folgende Bestimmungen Art. 6 (1) lit. b und Art. 6 (1) lit. f DSGVO
- Sie alle weiteren Informationen und Rechte zum Thema DSGVO selbstverständlich auch auf den jeweiligen Internetseiten der Kreditauskunfteien einsehen können.
Die hier übermittelten Daten werden ausschließlich und unmittelbar an die oben angeführten Kreditauskunfteien übermittelt und danach vollständig aus dem Eingangspostfach der Einmeldestelle gelöscht. Es handelt sich dabei um ein kostenloses Service des Fachverbands Finanzdienstleister und der oben angeführten Kreditauskunfteien.