Finanzdienstleister, Fachverband

Legal Entity Identifier (LEI) 

Voraussetzung für Wertpapiergeschäfte seit 2018

Lesedauer: 1 Minute

Wenn Sie wissen möchten, ob für Ihr konkretes Unternehmen ein LEI benötigt wird, richten Sie Ihre Anfrage bitte direkt an die FMA (http://www.fma.gv.at/, 01/249 59 -0).

Beim LEI handelt es sich um eine standardisierte 20-stellige Kennnummer, die weltweit eine eindeutige Identifizierung von Teilnehmern am Finanzmarkt (beispielsweise Unternehmen, Banken oder Investmentfonds) ermöglicht. Jedes Unternehmen muss seinen LEI selbst bei einer Vergabestelle beantragen und seinem Kreditinstitut bekanntgeben.

2. LEI – Voraussetzung für wen?

Juristische Personen

Juristische Personen können seit 2018 nur dann Wertpapiergeschäfte durchführen, wenn sie einen sogenannten Legal Entity Identifier (LEI) haben (Verordnung (EU) Nr. 600/2014 über Märkte für Finanzinstrumente (MiFIR)). Dies betrifft alle Unternehmen auch für die eigenen Wertpapiergeschäfte und wird auch in der Beratung von Unternehmen relevant sein.

FMA-Ansicht zur Verwendung des LEI

Die FMA hat nunmehr auf ihrer Homepage eine Information zur LEI-Pflicht "Verwendung des LEI in Wertpapiertransaktionsmeldungen gem. Art. 26 MiFIR" veröffentlicht.

Unter anderem wird dort darauf hingewiesen, dass 
"...in Einklang mit Kapitel 5.5. der ESMA Leitlinien 2016/1452 sind weiters Einzelunternehmer, die unternehmerisch tätig sind und in einem Register eingetragen sind, mittels LEI zu identifizieren..."

Nach Rechtsansicht des Fachverbands Finanzdienstleister ist diese Formulierung missverständlich, weil Einzelunternehmer - auch wenn diese in einem Register (zB im Firmenbuch) eingetragen sind - keine juristischen Personen und daher auch nicht LEI-pflichtig sind.

NCI für natürliche Personen

Alle natürlichen Personen erhalten den sogenannten National Client Identifier, kurz NCI. Er setzt sich je nach Staatsbürgerschaft aus unterschiedlich definierten persönlichen Daten zusammen und wird von den meisten Banken automatisch erstellt.

3. LEI-Vergabestellen

Weitere Informationen bzw. LEI-Vergabestellen finden Sie auf der Hompage der Global Legal Entity Identifier Foundation.

Stand: 16.04.2024