Ministerrat beschließt "Bestellerprinzip"
Erstauftraggeberprinzip für die Vermittlung von Wohnungsmietverträgen – Inkrafttreten am 1. Juli 2023
Nachdem die österreichische Bundesregierung die Einführung eines Erstauftraggeberprinzips („Bestellerprinzips“) bei der Vermittlung von Wohnungsmietverträgen bereits im Regierungsprogramm für die Legislaturperiode 2020 bis 2024 vorgesehen hatte, und ein entsprechender Entwurf eines Maklergesetz-Änderungsgesetzes (MaklerG-ÄG) im Frühjahr 2022 einem allgemeinen Begutachtungsverfahren zugeführt wurde, hat nun der Ministerrat am 21. Dezember 2022 das Makler-ÄG (mit geringfügigen Abweichungen gegenüber dem Begutachtungsentwurf) beschlossen.
- In einem neuen § 17a MaklerG soll das Erstauftraggeberprinzip für die Vermittlung von Wohnungsmietverträgen verankert werden. Bei ab dem 1. Juli 2023 abgeschlossenen Maklerverträgen (Vermittlungsaufträgen) soll hierbei die Provision des Maklers grundsätzlich nur derjenige Vertragsteil zahlen müssen, der die Leistung des Maklers veranlasst hat.
- Der vorliegende Newsletter informiert über die wesentlichen Eckpunkte des MaklerG-ÄG, dessen parlamentarische Beschlussfassung noch aussteht. Er ist als Erstinformation zu verstehen. Nähere Erläuterungen und Praxishinweise werden erfolgen, sobald der Gesetzesbeschluss im Nationalrat erfolgt ist.
Regierungsvorlage - Gesetzestext
Regierungsvorlage - Erläuterungen
Mitglieder des Fachverbandes/der Fachgruppen können hier den Newsletter von FH-Doz. Univ.-Lektor Mag. Christoph Kothbauer im Detail nachlesen.