Anpassung Mietvertragsformulare aufgrund von Covid-19
Aufgrund des 2. COVID-19-JuBG, welches einerseits eine Bestimmung über die Beschränkung der Rechtsfolgen von Mietzinsrückständen bei Wohnungsmietverträgen und andererseits eine Sonderregelung für die Verlängerung von befristeten Wohnungsmietverträgen enthalt, ist eine Anpassung der Mustermietverträge notwendig geworden.
Diese Regelungen des 2. COVID-19-JuBG kommen dem Mieter nur hinsichtlich der im Zeitraum von 01.04.2020 bis zum 30.06.2020 fällig werdenden Mietzinszahlungen zu Gute. Rückstände an Zahlungen, die nach diesem Zeitraum fällig werden, sind davon nicht erfasst. Die in die Musterverträge nunmehr aufgenommenen „Covid-19-Zusätze“ hinsichtlich Mietzinsrückständen bei Wohnungsmietverträgen werden (können) ab dem 01.07.2020 wieder entfernt werden.
Es stehen folgende Mietvertragsformulare als PDF für Mitglieder zur Verfügung:
• Wohnungen mit Richtwertmietzins MV I
• Wohnungen mit angemessenen HMZ MV II
• Wohnungen der Kat. D MV III
NEUE Mietvertragsformulare für den Teilanwendungsbereich und Vollausnahmebereich MRG mit Covid-19-Zusatz:
MV MRG-Teilanwendungsbereich freier Hauptmietzins 15. April 2020 (incl. CoVid Passus)
MV MRG-Vollausnahmebereich, freier Hauptmietzins 15. April 2020 (incl. CoVid Passus)
Diese Formulare können gedruckt aber nicht verändert werden.
Die "Standard-Mietvertragsformulare" ohne diesem Zusatz finden Sie weiterhin unter diesem Link.