Zweite OGH-Entscheidung zu COVID-19 und Mietzinsbefreiung bzw -minderung für Geschäftsraummieter
Kommentar von FH-Doz. Univ.-Lektor Mag. Christoph Kothbauer
Der OGH (3 Ob 184/21m) hat sich erneut über Fragen zur Mietzinsbefreiung bzw -minderung für Geschäftsraummieter, die durch hoheitliche Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung der COVID-19-Pandemie mit Unbrauchbarkeit oder beschränkter Gebrauchsfähigkeit ihres Geschäftslokals als Mietgegenstand konfrontiert sind, geäußert. Das Höchstgericht setzt damit die bisherige Rechtsprechung fort und anerkennt im Grundsätzlichen einen Anspruch auf Mietzinsbefreiung bzw -minderung.
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