COVID-19 - Immobiliendienstleistungen ab 1.5.2020
Am späten Abend des 30. April 2020 ist die COVID-19-Lockerungsverordnung veröffentlicht worden und am 1. Mai 2020 in Kraft getreten.
Wesentliche Punkte für Mitgliedsunternehmen im Bereich Immobilien- und Vermögenstreuhänder (= Immobilientreuhänder und Inkassoinstitute):
Dienstleistungsunternehmen können ihre Geschäftsräumlichkeiten für Kundenkontakte wieder öffnen und auch Immobilienbesichtigungen durchführen.
Folgende Sicherheitsmaßnahmen sind dabei einzuhalten:
In der eigenen Betriebsstätte (Kanzlei und auch bei Besichtigungen):
- Mindestabstand von einem Meter
- Mund-Nasen-Schutz für Kunden
- Mund-Nasen-Schutz für Mitarbeiter bei Kundenkontakt
Mitglieder des Fachverbandes finden hier eine ausführliche Mitgliederinformation.
Weiters hat das Bundesministerium für Inneres Empfehlungen zum „schrittweisen Hochfahren der Unternehmen mit Schwerpunkt Bürobetrieb“ veröffentlicht, die Sie hier nachlesen können.