COVID-19 und Immobiliendienstleistungen – UPDATE 14. September 2020
10. COVID-19-LV-Novelle
Am 14. September 2020 ist die 10. Novelle der COVID-19-Lockerungsverordnung in Kraft getreten. Für den Kundenverkehr in geschlossenen Räumen gilt: Mechanische Schutzvorrichtungen, die den Mund- und Nasenbereich abdecken, sind bis auf weiteres wieder obligatorisch. Dies gilt für den Kundenverkehr in Geschäftsräumlichkeiten ebenso wie für Dienstleitungen außerhalb der Betriebsstätten (wie etwa Objektbesichtigungen).
Mitglieder des Fachverbandes können den vollständigen Kommentar von FH-Doz. Univ.-Lektor Mag. Christoph Kothbauer nachlesen.