Update - Immobiliendienstleistungen ab 14.04.2020
Das Gesundheitsministerium hat in zwei neu veröffentlichten Verordnungen zu den Coronavirus-Maßnahmen Regelungen für die schrittweise Öffnung des Handels bzw. die Ausgehbeschränkungen veröffentlicht, die ab 14.4.2020 bis 30.4.2020 gelten.
Die Wirtschaftskammer und der Fachverband hat sich intensiv dafür eingesetzt, dass auch Immobilientreuhänder ab diesem Datum wieder öffnen können. Das ist leider für sämtliche beratende Dienstleistungsberufe vorerst nicht möglich. Die Beschränkungen bleiben für Immobilientreuhänder aufrecht.
Wir haben daher unsere Mitgliederinformation mit unseren Empfehlungen zur Berufsausübung aktualisiert. Wir ersuchen im Sinne eines fairen Wettbewerbs und zum Schutz der Unternehmen, ihrer Mitarbeiter und ihrer Kunden um strikte Einhaltung der Maßnahmen.
Wir werden alles daran setzen, dass die Immobilienwirtschaft als Hauptfaktor eines funktionierenden Immobilienmarkts und im Sinne einer notwendigen Wohnversorgung so rasch als möglich wieder ihre Betriebe öffnen darf.
Ihr Fachverband und Ihre Fachgruppen der Immobilien- und Vermögenstreuhänder