Zum Entfall des Provisionsanspruchs des Maklers im Falle eines Rücktritts des Auftraggebers gemäß FAGG
Kommentar von FH-Doz. Univ.-Lektor Mag. Christoph Kothbauer
Der OGH hat in einer maklerrechtlichen Entscheidung die Quintessenz des FAGG (welches bei Maklerverträgen zur Anwendung kommt, sofern sie mit Verbrauchern außerhalb der Geschäftsräume des Maklers bzw unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln geschlossen werden) in Erinnerung gerufen wie etwa:
➢ Ein Rücktritt des Verbrauchers gemäß FAGG beseitigt rückwirkend den Maklervertrag und vernichtet damit auch einen Provisionsanspruch des Maklers.
Mitglieder des Fachverbandes und der Fachgruppen der Immobilien- und Vermögenstreuhänder können den Kommentar im Volltext nachlesen.