COVID-19 und Nutzung von Gemeinschaftsanlagen und allgemeinen Teilen der Liegenschaft
Mitgliederinformation - Autor FH-Doz. Univ.-Lektor Mag. Christoph Kothbauer
In der aktuellen Situation zu COVID-19 werden Immobilienverwalterinnen und Immobilienverwalter in hohem Ausmaß mit der Frage konfrontiert, welche Verantwortung ihnen im Hinblick auf Gemeinschaftsanlagen und allgemeine Teile der von ihnen verwalteten Liegenschaften zukommt. Es bestehen große Unsicherheiten darüber,
- ob und in welchem Umfang der Betrieb von Gemeinschaftsanlagen aufrechterhalten werden darf,
- in welchem Umfang im Rahmen der Hausbetreuung Desinfektionsmaßnahmen zu ergreifen sind, und
- wie im Hinblick auf die Verwendung von Gemeinschaftsanlagen und allgemeinen Teilen des Hauses die „Kommunikationspolitik“ gegenüber den Nutzerinnen und Nutzern der Gebäude zu gestalten ist.
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