Verbesserte Vermögensschadenhaftpflichtdeckung
Verbesserte Vermögensschadenhaftpflichtdeckung für Immobilientreuhänder
Nach Verhandlungen mit den aktuellen Versicherern Wr. Städtische und UNIQA zur Vermögensschadenhaftpflicht erhält der WKO-Rahmenvertrag per 01.01.2023 eine neue Version mit verbesserter Deckung. Welche das sind und warum Sie Ihren Vertrag unbedingt anpassen sollten, erfahren Sie hier.
Nach den „kleineren“ aber qualitativ umso massiveren Anpassungen im Sommer 2019 (Version 1.6 bzw. H970 idF 2019) wie der Einführung der
- Abwehrdeckung bei Vorwurf der wissentlichen Pflichtverletzung,
- verlängerten Vordeckung ab dem Datum des Inkrafttretens der gesetzlich verpflichteten Berufshaftpflichtversicherung (27.02.2008), und
- der unbegrenzten Nachdeckung,
tritt ab 01.01.2023 der neue überarbeite Rahmenvertrag in Kraft. Die neuen Versionsnummern lauten dabei 980 bei der UNIQA sowie 2119K bei der WST
Immobilientreuhänder
Neben der generellen Erhöhung der Sublimits, wird bei von Immobilienmaklern, Verwaltern und Bauträgern verursachten Personenschäden trotz eines möglichen vertraglich vereinbarten Selbstbehaltes, dieser nicht mehr angewendet. Um auch der internationalen Entwicklung bzw. Globalisierung Rechnung zu tragen, besteht die Möglichkeit in einfachen Schritten den Versicherungsschutz von europaweit als Grunddeckung, auf weltweit (exkl. USA, Kanada und Australien) zu erweitern.
Sind Sie innerhalb Ihres Gewerbes auch als außergerichtlicher Sachverständiger tätig, so brauchen Sie sich ab sofort keine Gedanken mehr zu machen, ob dies in Ihrer Berufshaftpflichtversicherung mitversichert ist. Eine entsprechende Klarstellung/Bestätigung findet sich nun im neuem Rahmenvertrag.
Verwalter
Aus der Praxis wurde der Wunsch an uns herangetragen, beim Vorwurf einer fehlerhaften Betriebskostenabrechnung eine Kostenbeteiligung von der Versicherung zu erhalten. Es bedarf sohin keines tatsächlichen Schadenersatzanspruches mehr, um Versicherungsschutz zu genießen.*
Bauträger
Von Seiten der Bauträger im Fachverband wurde schon seit langem moniert, dass die Einstiegsprämie (= Grundprämie) für die Bauträger viel zu hoch ist, da de facto das Risiko aus ihrer Sicht überschaubar ist. Besteht aufgrund der Tätigkeit keine Notwendigkeit die Risikobausteine Bauherrenhaftpflicht sowie Gewährleistung abzuschließen, so vermindert sich die Basisprämie im neuem Rahmenvertrag um bis zu 40% gegenüber dem Ist-Stand.
Was Ihnen das alles kostet?
Sofern Ihr Vertrag bereits auf Grundlage des WKO-Rahmenvertrags abgeschlossen ist, im Gegensatz zur Inflationsentwicklung keinen Cent mehr.
Ist die Haftpflichtpolizze noch aus der Zeit vor 2013 bzw. auf Basis der Version 1.4 (Wr. Städtische) oder H950 (UNIQA) gültig, dann verringert sich bei Umstellung auf das neue Produkt trotz wesentlich umfangreicherern Versicherungsschutz die Prämie.
Laut Erhebungen der beiden Versicherer gibt es noch 100te Verträge in älteren Versionen, mit geringem Versicherungsumfang und überhöhter Prämie.
*Die Leistungspflicht ist betraglich begrenzt. Für nähere Informationen kontaktieren Sie Ihren Versicherungsmakler.
Sie können sich gerne an unseren Betreuer GROSS & GROSS Versicherungsmakler GmbH unter office@gross-gross.eu wenden.
Informationen zu diesen Verbesserungen finden Sie auch im Webinar von Johann Gross.