Zur Vermieterposition bei Vermietung von in Sondernutzung stehenden allgemeinen Teilen einer Wohnungseigentumsliegenschaft
Kommentar von FH-Doz. Univ.-Lektor Mag. Christoph Kothbauer
Der OGH (5 Ob 14/21a) hatte sich rezent mit der Frage auseinanderzusetzen, wem die Vermieterposition zukommt, wenn auf WE-Liegenschaften von Mit- oder Wohnungseigentümern Mietverträge über nicht im WE stehende Liegenschaftsteile abgeschlossen werden, über welche die den Mietvertrag abschließenden Mit- oder Wohnungseigentümer kraft einer Benützungsvereinbarung nutzungsberechtigt sind.
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