Frau bei der Arbeit vor vielen Monitoren
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Telekommunikations- und Rundfunkunternehmungen, Fachverband

EU-weites Verbreitungsverbot für russische TV-Sender und Plattformen

Verordnung seit 2.3.2022 in Kraft

Lesedauer: 3 Minuten


Änderung ab 10.4.2023:

Mit dem 10. EU-Sanktionspaket gegen Russland wurden vier weitere Sender/ Plattformen der Sperrliste hinzugefügt. Der erforderliche Durchführungsrechtsakt wurde erlassen.

Daher sind diese Sender zum 10. April 2023 aus dem Programmbouquet zu entfernen bzw. haben Access-Provider ab dann den Zugang zu deren Websites zu sperren (Details dazu unten).

Um folgende Sender/ Plattformen handelt es sich:        

  • RT Arabic
  • Sputnik Arabic

Im Zusammenhang mit den EU-Sanktionen gegen Russland infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine, hat der EU-Rat am Mittag des 2. März 2022 im Amtsblatt der Europäischen Union eine Verordnung und einen entsprechenden Beschluss veröffentlicht, die restriktive Maßnahmen gegen russische Medien enthalten, die sich an Propagandaaktionen beteiligen. Der Beschluss und die Verordnung (EU) 2022/350 des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 verbieten wegen des Vorwurfs der Kriegspropaganda EU-weit Betreibern, Inhalte der russischen Staatsmedien RT (in verschiedenen Sprachversionen) und Sputnik zu senden oder deren Sendung zu ermöglichen oder zu erleichtern

Es werden auch alle Rundfunklizenzen oder -genehmigungen, Übertragungs- und Verbreitungsvereinbarungen ausgesetzt. Konkret genannt sind im Anhang der Verordnung die Programme RT – Russia Today English, RT – Russia Today UK, RT – Russia Today Germany, RT – Russia Today France, RT – Russia Today Spanish und Sputnik. Die Verordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft und ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Die zitierte EU-Verordnung betrifft nicht nur die Weiterverbreitung von Rundfunkprogrammen, sondern adressiert auch Accessprovider, also jene Unternehmen, die Internetzugänge anbieten. Nach Rücksprache mit der Regulierungsbehörde empfehlen wir daher allen Accessprovidern, eine DNS-Sperre zu folgenden Programmen/ Portalen einzurichten: RT — Russia Today English, RT — Russia Today UK, RT — Russia Today Germany, RT — Russia Today France , RT — Russia Today Spanish und Sputnik. Da in der EU-Verordnung nur die Programmnamen genannt sind und keine URLs, empfehlen wir jeweils die Haupt-URL jedes der sechs Programm/ Portale zu sperren. Wegen der Gefahr eines Overblockings raten wir nicht zu IP-Sperren.

Wenn die Sperren eingerichtet sind, soll jeder Accessprovider unbedingt umgehend dies bei der RTR/ TKK anzeigen. Die Behörde prüft dann automatisch (dazu ist sie von Amts wegen verpflichtet), ob die Sperre gegen die sog. Netzneutralitätsverordnung (Verordnung (EU) 2015/2120) verstößt und wird – so wurde uns zugesichert – im Falle von DNS-Sperren der genannten Sender/ Portale zu dem Ergebnis kommen, dass die Sperre zulässig ist und kein Verstoß gegen die Netzneutralitätsverordnung vorliegt.

Wichtige Ergänzung

Seit neuestem ist die Medienbehörde KommAustria nach einer Änderung des Audiovisuelle Mediendienste-Gesetzes (AMD-G) zuständige Behörden bei Verstößen gegen unmittelbar anwendbare Sanktionsmaßnahmen der Europäischen Union im Bereich des Medienrechts und somit auch für die Untersagung der Verbreitung bestimmter russischer Medien durch die Sanktionsverordnung.

>> Veröffentlichung der KommAustria 

Das bedeutet für die Praxis hinsichtlich Accessprovider, dass die Telekom-Regulierungsbehörde TKK weiterhin das Setzen der Sperren im Hinblick auf die sog. Netzneutralitätsverordnung überprüft und die Medienbehörde KommAustria eine eigene, von der TKK unabhängige, Prüfungskompetenz im Hinblick auf die Verwaltungsstrafbestimmung des AMD-G hat. Kurz gesagt: Ein Thema, zwei Aspekte und zwei Behörden. 

Wir gehen davon aus, dass auch das Sperren dieser weiteren URL von der TKK als netzneutralitätskonform angesehen wird, so, wie sie es uns bislang zu den aufgeführten URL versichert hat.

Daher empfehlen wir nun, mittels DNS-Sperren umgehend den Zugang zu diesen URL zu sperren, um der Sanktionsverordnung nachzukommen! Diese sind:

  • actualidad.rt.com
    *.esrt.online
    *.esrt.press
    *.actualidad-rt.com
  • de.rt.com
  • deutsch.rt.com
    *.rtde.live
    *.rtde.site
    *.rtde.tech
    *.rtde.world
    *.rtde.me
    *.rtde.site
    *.rtde.xyz
    *.rtde.team
  • fr.rt.com
  • francais.rt.com
  • radiosputnik.ria.ru
    *.sputniknews.com
  • www.rt.com
         *.swentr.site
  • *.snanews.de
  • *.rtr-planeta.com
  • *.rtr-planeta.ru
  • *.vesti.ru
  • *.tvc.ru
  • *.ntv.ru
  • *.1tv.ru
  • *.ren.tv
  • *rtarabic.com (ab 10.4.2023)
  • *sputnikarabic.ae (ab 10.4.2023)

Diese URL sind derzeit von der KommAustria als unzulässig eingestuft. Allerdings ist es grundsätzlich so, dass diese Liste nicht abschließend ist, weil es weder von der Europäischen Kommission eine solche Auflistung gibt noch die Behörden eingrenzen können, was darüber hinaus eventuell zu sperren ist. Diese für die Unternehmen indiskutable Situation versuchen wir abzumildern, indem wir weiter in engem Kontakt mit den beiden Regulierungsbehörde bleiben. Wir informieren über neue Entwicklungen zum Thema.

Stand: 05.04.2023