Buchhaltung

Vorgeschichte

Historische Entwicklung der Bilanzbuchhaltungsberufe

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Die Bilanzbuchhaltung war bis zum 13.03.1938 ausschließlich eine gewerbliche Tätigkeit (Buchsachverständige, Bücherrevisoren, Finanz- und Wirtschaftsberater gemäß § 1a Abs 1 lit b Z 34 Gewerbeordnung 1859 idF BGBl II 322/1934, Gewerbeordnungsnovelle 1934).

Erst durch die Einführung  der deutschen Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des wirtschaftlichen Prüfungs- und Treuhandwesens wurde mit 13.03.1938 zusätzlich ein freier Beruf eingeführt. Das Gewerbe blieb aber bestehen.

1955 bis heute

Mit Wirksamkeit 01.09.1955 trat die Wirtschaftstreuhänder - Berufsordnung (BGBl 125/1955) in Kraft. Gleichzeitig wurde das Gewerbe "Buchsachverständige, Bücherrevisoren, Finanz- und Wirtschaftsberater" aus der GewO gestrichen.

Am 24.02.1999 beschloss das Plenum des Nationalrates durch eine Änderung der Gewerbeordnung (GewO 1994, idF BGBl I 1999/59) die Wiedereinführung des Berufes des Gewerblichen Buchhalters. Diese Novellen traten mit 01.07.1999 in Kraft.

Die Gewerberechtsnovelle 2002 (BGBl I 2002/111) beließ zwar die Vorbehaltsrechte der Gewerblichen Buchhalter unverändert, erweiterte aber deren Nebenrechte wesentlich.

Erfolge des Fachverbands

Die Bemühungen des Fachverbandes, die Benachteiligungen der Gewerblichen Buchhalter und Buchhalterinnen zu beseitigen, wurden nach der erfolgreichen Bekämpfung der willkürlichen Umsatzobergrenzen vor dem Verfassungsgerichtshof im Jahr 2005 mit einem weiteren substantiellen Erfolg belohnt.

Nach einem von UBIT eingebrachten Beschluss des Österreichischen Wirtschaftskammertages folgte der Wirtschaftsausschuss des Nationalrates am 30. Juni 2005 mit einer Erweiterung der Gewerbeordnung und der österreichische Nationalrat am 6. Juli mit einer wesentlichen Erweiterung der Rechte der Gewerblichen Buchhalter:

  1. Vertretung und Abgabe von Erklärungen in Angelegenheiten der Umsatzsteuervoranmeldungen einschließlich der zusammenfassenden Meldungen.
  2. Akteneinsicht auf elektronischem Weg bei den Finanzbehörden (FinanzOnline).
  3. Kalkulatorische Buchhaltung.


Der Gesetzgeber erweiterte damit die wirtschaftlichen Möglichkeiten der Gewerblichen Buchhalter erheblich. Von besonderer Bedeutung ist, dass der Beschluss im Nationalrat einstimmig erfolgte. Alle 183 Abgeordneten aus allen Parteien und allen Bundesländern stimmten für die Erweiterung der Rechte der Gewerblichen Buchhalter.

Gleichzeitig stimmte der Nationalrat für einen Entschließungsantrag

Noch in dieser Legislaturperiode, somit bis Herbst 2006, sollen die Rechte der Selbständigen Buchhalter und der Gewerblichen Buchhalter angeglichen und die derzeit getrennten Berufe zu einem Bilanzbuchhalter vereinigt werden. Der Nationalrat ersucht den BM für Wirtschaft und Arbeit, dies umzusetzen (Entschließung des NR: 1051 Blg. zu den Stenographischen Protokollen des NR, 22. GP).

Im Oktober 2005 konnten die Gespräche mit der Kammer der Wirtschaftstreuhänder aufgenommen werden. Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft forderte hierbei die beiden Interessenvertretungen auf, einen gemeinsamen Entwurf vorzulegen, den der Bundesminister dann, soweit gesetzlich möglich, als Regierungsvorlage umsetzen werde.

Während die Rechte für die Kostenrechnung und UVA mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt im August 2005 in Kraft getreten waren, musste zur Implementierung von Finanz-Online für Gewerbliche Buchhalter und Bilanzbuchhalterinnen eine neue Verordnung des BMFin erstellt werden. Nach intensiven Verhandlungen und technischen Tests, konnte zwischen Fachverband und BMWA am 10. Jänner 2006 ein diesbezüglicher Vertrag unterzeichnet werden und der Betrieb für GBH am 1. März 2006 in vollem Umfange freigegeben werden.

Die Verhandlungen mit der Kammer der Wirtschaftstreuhänder gestalteten sich aufgrund der unterschiedlichen Interpretation des Parlamentsbeschlusses durch die Verhandlungspartner ausgesprochen schwierig. Während die Kammer der Wirtschaftstreuhänder lediglich eine ‚Aufstiegsmöglichkeit’ von GBHs zu SBHs im Rahmen der Kammer der Wirtschaftstreuhänder als Auftrag des Parlamentes interpretierte, standen WKÖ und UBIT auf dem Standpunkt, dass – wie im Wirtschaftsausschuss besprochen – jedenfalls eine Ausweitung der Rechte des neuen Bilanzbuchhalters (gegenüber den bestehenden für GBH und SBH) im Sinne eines konkurrenzfähigen Berufes Inhalt des parlamentarischen Willens und Notwendigkeit auch im Sinne des Marktes sei.

Dies wurde seitens der Mitglieder auch bei den verschiedenen in ganz Österreich durchgeführten Buchhalter-Events, an denen insgesamt etwa 700 Mitglieder teilnahmen und in einer Umfrage unter den Mitgliedern eindrucksvoll bestätigt.

Kompromiss erzielt

Nach mehreren Unterbrechungen der Gespräche konnte ein Kompromiss erzielt werden der vom Berufsgruppenausschuss Gewerbliche Buchhaltung am 23. Februar 2006 im Prinzip gebilligt wurde, obwohl verschiedene Wünsche der betroffenen Mitglieder noch nicht erfüllt werden konnten. Der Ausschuss empfahl die Annahme der Vorschläge. Dies geschah insbesondere hinsichtlich der enger werdenden terminlichen Situation, die möglicherweise zu überhaupt keiner Gesetzesänderung in der laufenden Legislaturperiode geführt hätte und der Position des BMWA, das eine Einigung zur Bedingung für einen diesbezüglichen Gesetzesvorschlag machte. Der Berufsgruppenausschuss betonte auch, dass - obwohl wichtige Forderungen der Gewerblichen und der Selbständigen Buchhalter im Paket nicht verwirklicht werden konnten - die vorliegenden Punkte einen weiteren Quantensprung darstellen, der unter keinen Umständen aufs Spiel gesetzt werden dürfe.

Der Fachverband hat hierauf der KWT eine detaillierte Darstellung aller Punkte übergeben und in einem Schreiben darauf hingewiesen, dass in einigen Fällen (insbesondere bei den Bilanzierungsobergrenzen) mit Wahrscheinlichkeit mit einer Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof zu rechnen sei und es nach Auffassung von UBIT zweifelhaft sei, ob BMWA und/oder Parlament ein derartiges legistisches Risiko eingehen wollten. Für diesen Fall schlug UBIT eine eher verfassungskonforme Formulierung vor.

Der außerordentliche Kammertag der KWT am 13. März hat laut Mitteilung der KWT mehrheitlich den Verhandlungsstatus bestätigt. Der Fachverbandsausschuss UBIT hat dies am 16. März einstimmig getan.

In der Folge kam es zu mehreren weiteren Verhandlungsrunden, um die organisatorischen und legistischen Details abzuklären und über den endgültigen, dem Parlament vorzulegenden Text Einigung zu erzielen. Außerdem wurden drei Unterausschüsse mit der konkreten Erarbeitung textlicher und organisatorischer Vorschläge beauftragt:

  1. Legistik
  2. Ausbildung und Prüfung
  3. Organisatorische und politische Umsetzung


Intensiver und längerer Beratungen bedurfte die Frage, in welcher Gesetzesmaterie die neuen Berufsrechte für Bilanzbuchhalter umzusetzen seien. Das BMWA und die KWT befürworteten ursprünglich eine Implementierung im Wirtschaftstreuhänderberufsgesetz und die komplette Herausnahme aller diesbezüglichen Bestimmungen aus der Gewerbeordnung. Die WKÖ und UBIT bevorzugten natürlicherweise die umgekehrte Lösung. Schließlich wurde Einigung erzielt, die Umsetzung in einem eigenen Bilanzbuchhaltergesetz außerhalb Gewerbeordnung und WTBG vorzunehmen und gleichzeitig die entsprechenden Novellierungen von GewO und WTBG (Herausnahme des Berufes) durchzuführen.

Am 13. Juni 2006 konnte der vollständige Text den Vertretern der politischen Parteien überreicht werden. Dieser wurde unverändert am 22. Juni als Initiativantrag im Plenum des Nationalrates eingebracht und mit kleineren, vom Bundesministerium für Finanzen angeregten Änderungen dem Wirtschaftsausschuss zur Behandlung in der Sitzung vom 4. Juli zugewiesen. Der Wirtschaftsausschuss des Nationalrates hat dem Initiativantrag einstimmig (mit den Stimmen aller Fraktionen) zugestimmt. Das Plenum des Nationalrates fasste daher am 12. Juli den entsprechenden Gesetzesbeschluss.

Das BibuG trat am 1. Jänner 2007 in Kraft.

Stand: 17.10.2012