Steuerinformationen für Finanz- und Rechnungswesen 2019
Fachverband Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie
Alle aktuellen Infoblätter sind unter wko.at/steuern abrufbar.
Weitere Infoblätter
Änderungen bei der Zustellung behördlicher Schriftstücke
Verpflichtung gem. § 365m1 Abs 2 Z 1 GewO 1994 – Bestätigung Steuerberater, Buchhalter
Elektronische Zustellung - Änderung des Zustellgesetzes und des E-Government-Gesetzes