Freiwillige Weiterbildung für Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten
Das freiwillige Weiterbildungszertifikat des Fachverbandes der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten kann von jedem Mitglied mit aufrechter Gewerbeberechtigung erworben werden, welches seine gesetzliche Weiterbildungsverpflichtung im Ausmaß von mindestens 10 Stunden im Jahr deutlich übererfüllt hat. Das bedeutet in Summe mindestens 25 Stunden Weiterbildung.
Kriterien
Übererfüllung der gesetzl. Weiterbildungsverpflichtung | im Ausmaß von mind. 10 Stunden (in Summe: mind. 25 Std. Weiterbildung) |
Lerninhalte |
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Modul 1 | frei wählbar (für die mind. 10 Mehrstunden) |
Modul 2 | frei wählbar (für die mind. 10 Mehrstunden) |
Unabhängigkeit & Eignung von Bildungsinstituten | entfällt (für die mind. 10 Mehrstunden) |
Vereinfachtes Lernen/ Präsenzveranstaltungen | ausgewogenes Verhältnis (auf die mind. 25 Std. Weiterbildung) |
Das freiwillige Weiterbildungszertifikat wird ausgestellt
- persönlich auf den Einzelunternehmer bzw. gewerberechtlichen Geschäftsführer (KEINE Anrechnung der Mitarbeiterschulungen!) UND
- für das Kalenderjahr, in dem die Voraussetzungen der gesetzlichen Weiterbildungsverpflichtung im Ausmaß von mindestens 10 Stunden übererfüllt sind (in Summe mindestens 25 Stunden Weiterbildung).
Antrag
Das freiwillige Weiterbildungszertifikat kann beim Fachverband der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten über das Antragsformular beantragt werden.
Die anrechenbaren Stunden werden wie im Rahmen der gesetzlichen Weiterbildung vom Veranstalter der Fortbildung festgelegt und vom Fachverband grundsätzlich übernommen. Der Fachverband prüft die Angaben aus dem Antrag und verständigt das Mitglied binnen 28 Tagen über das Ergebnis der Überprüfung.
Versicherungsmakler, die ein Weiterbildungszertifikat des Fachverbandes der Versicherungsmakler erworben haben, bestätigen damit, dass sie facheinschlägige Fortbildungen (ausgenommen absatzorientierte Produktinformationen) im Ausmaß von mindestens 25 Stunden innerhalb eines Kalenderjahres absolviert haben.
Ausstellung
Die Zertifikatsausstellung (Logo) erfolgt in elektronischer Form, wenn das Mitglied
- die erforderliche Anzahl an Stunden erreicht und
- das vollständig ausgefüllte Antragsformular
- samt Kopien der Teilnahmebestätigungen aller im Antrag angeführten Weiterbildungsveranstaltungen an den Fachverband schickt.
Das Logo darf auf der Webseite, in der E-Mailsignatur, in den Geschäftspapieren und auf Social Media verwendet werden.
