Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten, Fachverband

Leitsätze zu Versicherungsbedingungen – Kfz-Versicherungen

Rechtsservice- und Schlichtungsstelle (RSS) des Fachverbandes der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten

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RSL76001

Art 1 AKKB 2015

Ein Unfallschaden liegt vor, wenn zunächst kontrolliert begonnener Vorgang durch ein plötzliches unerwartetes weiteres Ereignis unkontrollierbar wird. Dass dieses unerwartete Ereignis durch eine Ungeschicklichkeit des Versicherungsnehmers ausgelöst wird, steht der Annahme eines Unfalles grundsätzlich nicht entgegen, es sei denn, es handelt sich um einen Betriebsvorgang, der von vornherein erkennbar falsch eingeleitet wird und aufgrund der Erkennbarkeit vor Schadenseintritt gestoppt werden hätte müssen. Das Abschaufeln eines Fahrzeuges mit einer Schneeschaufel ist ein solcher unversicherter Betriebsvorgang, weil der Schadenseintritt, das Zerkratzen der Fahrzeuglackierung, typischerweise von vornherein erkennbar ist (RSS-E 33/18).

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Stand: 21.02.2020