Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten, Fachverband

Leitsätze zu Versicherungsbedingungen – Krankenversicherung

Rechtsservice- und Schlichtungsstelle (RSS) des Fachverbandes der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten

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RSL74001

§ 5 AVBKV 2012

Die einzelnen Absätze des § 5 AVBKV 2012 kommen gemäß Abs 1 nur insofern zur Anwendung kommen, als im Tarif und/oder der Polizze diese Leistungen als vereinbart gelten. Daraus ergibt sich nicht jedenfalls die Deckung sämtlicher Heilbehandlungen, die durch zur Heilbehandlung berechtigte Personen erfolgen (RSS-E 49/19).

Stand: 21.02.2020