Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten, Fachverband

Versicherungs-ABC: Z

Die wichtigsten Fachausdrücke, Begriffe und Definitionen

Lesedauer: 4 Minuten

Fachausdrücke, Begriffe, Definitionen aus dem Versicherungswesen ausführlich und verständlich erklärt.

Zahlt der Versicherungsnehmer seine > Prämie nicht rechtzeitig, gerät er in Zahlungsverzug. Die > Erstprämie eines Versicherungsvertrages ist nach Zugang der > Polizze (Versicherungsschein) und der Zahlungsaufforderung innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen. Ab diesem Zeitpunkt droht Leistungsfreiheit im Schadensfall sowie der Rücktritt vom Versicherungsvertrag.

Bei Zahlungsverzug der > Folgeprämie muss der Versicherer eine  schriftliche qualifizierte Mahnung mit einer Zahlungsfrist von zwei Wochen (einen Monat bei Feuerversicherung) samt Belehrung über die Rechtsfolgen bei Nichtzahlung senden. Danach kann der Versicherer bei Nichtzahlung den Vertrag fristlos kündigen und ist im Schadensfall leistungsfrei (außer bei schuldlosem Verzug und bei Bagetellverzug = 10 % der Jahresprämie, höchstens 60 Euro).

Versicherungsprämien sind grundsätzlich jährlich im Vorhinein zu entrichten – eine Ratenzahlung in halb-, vierteljährlichen oder monatlichen Teilbeträgen ist möglich, jedoch oftmals mit Nachteilen verbunden (> Unterjährigkeitszuschlag).

Wählt der Versicherungsnehmer bei Ablauf einer > Lebensversicherung statt der Kapitalauszahlung eine Rente, kann er sich für eine zeitlich begrenzte (für einen vertraglich festgelegten Zeitraum, z.B. 10 oder 15 Jahre) entscheiden. 

Siehe zum Unterschied: lebenslange > Leibrente.

Zeitwert ist der Wert der versicherten Sache zum Zeitpunkt des Schadenereignisses. Er ergibt sich aus dem Neuwert abzüglich Wertminderung durch Alter und Abnutzung. Zeitwertversicherungen sind > Haftpflichtversicherungen und > Kfz-Kaskoversicherungen.

Wichtig: betrug der Zeitwert der versicherten Sache vor Eintritt des Schadens weniger als 40 % des Neuwertes so wird – auch wenn eine Neuwertversicherung besteht – nur der Zeitwert ersetzt!

Zession (Abtretung) ist die Übertragung aller Rechte aus einem (Lebens)Versicherungsvertrag an einen Gläubiger (Zessionar) meist zur Besicherung von Bankdarlehen.

Der Versicherungsnehmer (Zedent) ist zwar weiterhin Vertragspartner des Versicherers, kann aber ohne Zustimmung des Zessionars nicht mehr über den Vertrag verfügen.

Zillmerung (gezillmertes Nettobeitrags-Verfahren) ist ein nach dem Mathematiker Dr. August Zillmer (1831-1893) benannte Formel zur Berechnung der > Deckungsrückstellung bei Lebensversicherungen.

Bei gezillmerten Tarifen werden die Abschluss- und Vertriebskosten am Beginn des Vertrages bzw. in den ersten Jahren verrechnet (höchstens 40 ‰ der Beitragssumme) – daher sind die > Rückkaufswerte in den ersten Versicherungsjahren eher gering.

Bei ungezillmerten Tarifen werden die Kosten über die gesamte Beitragszahlungsdauer des Vertrages verteilt, daher ergeben sich in den Anfangsjahren höhere Rückkaufswerte.

Werden in der Lebensversicherung durch Veranlagung der verwalteten Kundengelder Gewinne erzielt, die über dem garantierten > Rechnungszins liegen, spricht man von Zinsgewinnen. Diese müssen in angemessener Höhe dem Versicherungsnehmer jährlich gutgeschrieben  werden.

Zukunftssicherung gemäß § 3(1) Z 15 EStG 1988 ist ein Modell einer begünstigten betrieblichen Vorsorge, bei dem der Arbeitgeber bis 300 Euro pro Jahr lohnnebenkostenfrei in eine > Krankenversicherung, > Unfallversicherung oder > Lebensversicherung für alle oder eine bestimmte Gruppe von Mitarbeitern investieren kann.

Für den Mitarbeiter ist diese Prämie lohnsteuerfrei und nach ASVG nicht beitragspflichtig. Die Auszahlung aus einer Lebensversicherung fließt dem Mitarbeiter steuerfrei zu.

Die Zukunftssicherung ist sowohl als freiwillige Gehaltserhöhung des Arbeitgebers auch als > Bezugsumwandlung mit Einverständnis der Mitarbeiter möglich.

Die behördliche Registrierung und Zulassung von Kraftfahrzeugen oder Anhängern erfolgt bei einer Zulassungsstelle einer Versicherungsgesellschaft (im zuständigen Bezirk des Hauptwohnsitzes bzw. Sitz des Unternehmens).

Neben den Fahrzeugpapieren (Typenschein, Kaufvertrag, bei Gebrauchtwagen zusätzlich positives Prüfgutachten "Pickerl") muss ein amtlicher Lichtbildausweis, bei Firmenfahrzeugen Nachweis über den Firmenstandort, eventuell Leasingbestätigung und die Versicherungsbestätigung über eine in Österreich gültige >  Haftpflichtversicherung vorgelegt werden.

Die Kosten für eine Neuanmeldung eines Pkw betragen etwa 200 Euro.

Es gibt 2 Arten von Zusatzversicherungen

  1. Die zusätzliche Privatversicherung als Ergänzung bzw. Erweiterung zur Sozialversicherung, wie etwa die private > Krankenversicherung, die als Zusatzversicherung zur Grundversorgung dient.
  2. Als Erweiterung einer > Lebensversicherung, wie etwa Zusatzversicherung für den Fall einer > Berufsunfähigkeit oder > Erwerbsunfähigkeit, Pflegebedarf oder Unfalltod. 

Weitere Versicherungs-Begriffe:

A | B | C | D | E | F | G | H | I | K | L | M | N | O | P | R | S | T | V | W | Z

Stand: 16.07.2020