Beitragsgrundlagenmeldung ab 01.01.2019
Umstellung auf die monatlichen Beitragsgrundlagenmeldungen
Die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM) wird mit 1.1.2019 in Kraft treten und die bisherige jährliche Meldepflicht ablösen. Damit kommt es zu einer tiefgreifenden Reform für Dienstgeber, Lohnverrechnung und Sozialversicherung.