Vier Holzwürfel mit Häkchen auf hellblauem Hintergrund
© worawut | stock.adobe.com
Sparte Gewerbe und Handwerk

Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe

Eine Kooperation des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, aller Ämter der Landesregierungen und der Wirtschaftskammerorganisation. 

Lesedauer: 2 Minuten

Das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend, alle Ämter der Landesregierungen und die Wirtschaftskammerorganisation haben gemeinsam eine neue "Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe" erstellt. Diese enthält eine umfangreiche Aufzählung von Gewerben, für die kein Befähigungsnachweis erforderlich ist.

Diese Liste ist auf der Website des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) abrufbar und betrifft ausschließlich neue Gewerbeanmeldungen, alte Gewerbewortlaute werden von ihr nicht berührt.  

Ziele der Vereinheitlichung durch die Liste waren

  • verständliche und kürzere Formulierungen,
  • Tätigkeiten werden aktiv umschrieben,
  • Reduktion der Ausschlussklauseln,
  • Reduktion der Zitierungen von Paragrafen,
  • geschlechtsneutrale Bezeichnung der Tätigkeit,
  • einheitliche Formulierung,
  • umfassende Gewerbewortlaute. 

Sammelwortlaute

Neu sind auch sogenannte "Sammelwortlaute“, die wesentlich zur zahlenmäßigen Reduktion der Wortlaute beitragen. Durch sie werden zahlreiche Tätigkeiten zusammengefasst wie z.B.

  • "Ausbildung, Betreuung, Pflege und Vermietung von Tieren sowie die Beratung hinsichtlich artgerechter Haltung und Ernährung von Tieren mit Ausnahme der den Tierärzten vorbehaltenen diagnostischen und therapeutischen Tätigkeiten“.

Dabei umfasst das Wort "Ausbildung z.B. "Tiertraining" wie Hundetrainer, die "Betreuung“: z.B. "Massage gesunder Tiere (Tiermassage)“, "Tierenergetiker“, "Beratung betreffend die artgerechte Haltung“ und "Tierpension“ und die "Pflege“ z.B. "Hundeschur- und Badeanstalt“ ,"Schweif- und Mähnenverdichtung und -verlängerung bei Pferden“.

Weitere Beispiele für Sammelwortlaute sind:

  • "Erzeugung von kunstgewerblichen Zier- und Schmuckgegenständen aus unedlen Metallen, Draht, Gips, Holz, Horn, Kunststoff, Leder, textilen Materialien, Stroh, Papier und Glaselementen, Gemüse und Obst sowie durch Fädeln von Edelsteinen, Silber-, Glas-, Kunststoff- und Filzelementen und das Bemalen von Holz, Keramik, Porzellan, Seide, Textilien und Billets“;
  • "Vermietung von beweglichen Sachen ausgenommen Waffen, Medizinprodukten und Luftfahrzeugen“;
  • "Vermittlung von Werk- und Dienstleistungsverträgen  an Befugte unter Ausschluss der Übernahme von Aufträgen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie ausgenommen der den Arbeitsvermittlern, Immobilientreuhändern, Reisebüros, Transportagenten, Spediteuren, Vermögensberatern, Versicherungsvermittlern und Wertpapiervermittlern vorbehaltenen Tätigkeiten“ und
  • "Zusammenbau und Montage beweglicher Sachen, mit Ausnahme von Möbeln und statisch belangreichen Konstruktionen, aus fertig bezogenen Teilen mit Hilfe einfacher Schraub-, Klemm-, Kleb- und Steckverbindungen“.

Bei manchen dieser Sammelwortlaute wird in der Liste in Form einer Anmerkung die Möglichkeit geboten, konkretisierende Zusätze zu verwenden. So kann der Wortlaut "Vermietung von beweglichen Sachen...“ auch mit einem der folgenden Zusätze angemeldet werden: "Gerüst-“, "Kleider- und Kostüm-“, "Kraftfahrzeug-“, "Sportgeräte-“, "Wäscheverleih“ bzw "Boots-“, "Baumaschinen-“ und "Schiffsvermietung“.

Damit ist dann auch eine eindeutige Zuordnung innerhalb der Wirtschaftskammer möglich. Wird der Wortlaut aber ohne entsprechenden Zusatz angemeldet, so erfolgt die Zuordnung durch Befragung der Jungunternehmer idR schon bei der Anmeldung des Gewerbes, die auch für die kollektivvertragliche Beurteilung wesentlich ist.

Neue Gewerbewortlaute

Bei neuen Gewerbewortlauten wird ein bundesweites Verfahren abgehalten, wobei innerhalb weniger Tage alle Bundesländer und die Wirtschaftskammern befragt werden, ob der neue Gewerbewortlaut auch rechtmäßig ist. Falls das zutrifft, so wird der neue Gewerbewortlaut in die bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe aufgenommen.

Stand: 

Stand: 16.09.2022