Baurestmassen und Umwelt
Weiterführende Infos
Baurestmassen
- Baurestmassen-Nachweisformular 2022, Umschlüsselung Bauabfälle von 2021 auf 2022
- Abfallrechtlicher Berechtigungsumfang ab 1.1.2022 (Rundschreiben 27/2021)
- Baurestmassen-Nachweisformular (Stand 12/2020, zu verwenden für Abfall-Ablagerungen bis 31.12.2021)
- Broschüre Baurestmassen - Verwertung und Entsorgung, Leitfaden zum richtigen Umgang mit Baurestmassen auf Baustellen, Stand 2018. Inklusive ALSAG-Novelle 2017 und Bundesabfallwirtschaftsplan 2017
- FAQs zum ALSAG in der Bauwirtschaft, Stand September 2018, Ergänzung zum ALSAG-Merkblatt 2017 der Geschäftsstelle Bau WKÖ
- ALSAG-Merkblatt 2017
Mit Stand November 2017 wurde das ALSAG-Merkblatt der Geschäftsstelle Bau aktualisiert. Insbesondere wurden die Änderungen der ALSAG-Novelle 2017, die am 1.7.2017 in Kraft getreten ist, eingearbeitet. Als Ergänzung zum ALSAG-Merkblatt 2017 wird auch ein ALSAG Flowchart angeboten, in dem die Zusammenhänge und die einzuhaltenden Regelwerke für beitragsfreie Verwertung bzw. Deponierung abgebildet werden. - Kurzanleitung für den Umgang mit künstlichen Mineralfasern (KMF) im Bauwesen
- Schreiben des BMWFW vom 16.07.2015 zum Thema „Gewerbliche Betriebsanlagen Gefährdung von Bauunternehmen durch überschießende Interpretation der GewO 1994“
- Schreiben des BMLFUW vom 09.07.2014 zu Asphaltmischanlagen § 37 Abs. 2 Z 1 AWG 2002 – Stoffliche Verwertung
- Klarstellung des BMLFUW zu Zwischenlagerungen auf Baustellen, Schreiben des BMLFUW vom 24.02.2014
- Link zum Baustoff-Recycling Verband
Luftreinhaltung
- IG-L Off-Road-Verordnung: "Verwendung und Betrieb von mobilen technischen Einrichtungen, Maschinen und Geräten in IG-L-Sanierungsgebieten"