DSGVO für Bestatter
Am 25. Mai tritt die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft.
Jeder Betrieb hat diesbezüglich Aufzeichnungen und Strukturprozesse, angepasst auf seinen Betrieb, zu erstellen.
Der Bundesverband hat interne und externe Experten engagiert und auf Basis der Unterlagen von Koll. Rainer Wernhart, geprüfter Bestatter und einer der beiden Pressesprecher der Bundesinnung (sowie ehemals in der EDV-Branche-Tätiger), eine Branchenlösung für die Bestatter erarbeitet.
Die Bundesinnung stellt Ihnen dies, sehr geehrtes Mitglied, gerne kostenlos zur gef. Verfügung, um damit einerseits den Unternehmen eine Hilfestellung zu geben und andererseits den gesetzlichen Vorgaben Genüge zu tun.
Jedoch hat trotzdem jeder Unternehmer die zur Verfügung gestellten Unterlagen auf seinen Betrieb entsprechend anzupassen – dies ist leider die unternehmerische Pflicht bzw. Verantwortung.
Die Bundesinnung empfiehlt Ihnen dies auch umzusetzen, da die angedrohten Strafen extrem hoch sein können!!!
Nachstehend finden Sie die DOWNLOADS:
Muster für Verarbeitungsverzeichnis
Vorlage für die Erfassung der Verarbeitungstätigkeiten
Mustervertrag Vereinbarung Auftragsverarbeitung
Vertrag mit natürlichen Personen (z.B.: MitarbeiterInnen - Datengeheimnis)
Muster Informationspflicht für Websites
Information und Vollmacht gegenüber dem Kunden