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Beschluss vom 15.1.2021 des EU-Rates zur Festlegung eines gemeinsamen Ansatzes für Bestandteile von Endverbleibsbescheinigungen im Kontext der Ausfuhr von Kleinwaffen und leichten Waffen sowie zugehöriger Munition.
Betroffen davon sind bestimmte Waffen der Gemeinsamen Militärgüterliste der EU (ML1-ML4):

Hinweis: Dieser Beschluss hat jedoch keine Folgen für die Genehmigungspraxis beim Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaft (in Folge BMDW).
Gem. Art 13 AußWG iVm Art 2 1. AußWVO sind Genehmigungsanträgen für endgültige Ausfuhren in Drittstaaten bereits bisher Endverbleibserklärungen (oder vom Bestimmungsland offiziell erteilte Genehmigungen) beizulegen. Der Beschlusses beinhaltet keine wesentlichen Neuerungen, die unmittelbar oder mittelbar Änderungen für Form und Inhalt von Ausfuhranträgen (ML1-ML4) zur Folge haben.
Musterformblätter sowie weiterreichende Informationen finden Sie auf der Website des BMDW, Abteilung Außenwirtschaftskontrollen III/2: Antrag auf Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung (mit Link hinterlegen) https://www.bmdw.gv.at/Themen/International/Au%C3%9Fenwirtschaftskontrollen/exportkontrolle-online/Antragstellung-Export/WaffenundVerteidigungsgueter.html
Der Europäische Auswärtige Dienst hat eine Online-Datenbank über Waffenexporte der Mitgliedstaaten veröffentlicht: https://webgate.ec.europa.eu/eeasqap/sense/app/75fd8e6e-68ac-42dd-a078-f616633118bb/sheet/24ca368f-a36e-4cdb-94c6-00596b50c5ba/state/analysis
Die Datenbank enthält Angaben über den Wert, den Bestimmungsort, die Art der Waffenexportlizenzen sowie die Summe der tatsächlichen Ausfuhren der Mitgliedstaaten für den Zeitraum 2013-2019. Laut EAD soll damit die Transparenz des Militärgüterexporte erhöht werden. Die Daten in der Datenbank sowie die Daten, die in den jährlich vom EU-Rat angenommenen Berichten über Waffenausfuhren enthalten sind, werden von den Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt.