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Rechtsservice für Handelsagenten

Nutzen Sie unsere Kooperation mit der Kanzlei  MAGGI – KATHOLLNIG Rechtsanwalts GmbH Studio Legale und holen Sie sich Rat bei Rechtsfragen!
Handelsagenten sind oft der Übermacht ihrer Vertragspartner ausgesetzt. Dabei geraten Handelsagenten nicht nur vertraglich, sondern auch in der täglichen Arbeit immer mehr unter Druck in Situationen, die oftmals ratlos machen.

In solchen Situationen wollen wir Ihnen mit unserem kompetenten Kooperationspartner, der Kanzlei Todor-Kostic Rechtsanwälte in Velden am Wörthersee, mit langjähriger Erfahrung in Vertriebsrechtsfragen zur Seite stehen. Machen Sie vom umfangreichen Beratungs- und Vertretungsservice, welches wir für Sie zusammengestellt haben, Gebrauch und kontaktieren Sie uns oder unseren Ansprechpartner. 

Landesgremium Handelsagenten
Geschäftsführer Mag. Nikolaus Gstättner
Europaplatz 1
9021 Klagenfurt am Wörthersee
T 05 90 90 4- 300
F 05 90 90 4-314
E nikolaus.gstaettner@wkk.or.at
W www.wko.at/ktn/handelsagenten

 

MAGGI – KATHOLLNIG Rechtsanwalts GmbH Studio Legale
Dr. Enrica Maggi
St.-Veiter-Ring 21A
9020 Klagenfurt 
T 0463 555 22 
dr.maggi@kanzlei-studiolegale.at
W www.kanzlei-studiolegale.at

Sollte ein persönliches Gespräch erforderlich sein, steht Ihnen Dr. Maggi sowohl in ihrer Kanzlei in Klagenfurt als auch vor Ort in den Räumlichkeiten der Wirtschaftskammer Kärnten zur Verfügung.

Die Leistungen unseres Partners für Sie im Überblick 

Kostenlose Leistungen:

  • telefonische Kurzauskünfte zu Ihrem Handelsagentenvertrag und damit in Zusammenhang stehenden Rechtsfragen
  • Erstberatung bis zu einer Stunde samt Grobbeurteilung Ihres Ausgleichsanspruches
  • Beratung in Rechtsschutzversicherungsangelegenheiten betreffend Ihren Handelsagentenvertrag

Ermäßigte Kosten entstehen Ihnen erst für folgende Leistungen:

  • Grobbeurteilung Ihres Ausgleichsanspruches aufgrund der von Ihnen beizubringenden Provisionsabrechnungen zum Pauschalhonorar von brutto 300 Euro 
  • Schriftliche Beurteilung zu vertraglichen oder praktischen Problemen auf Basis eines ermäßigten Stundensatzes von netto 100 Euro 
  • Übernahme Ihrer Vertretung in Gerichtsverfahren unter Gewährung eines Nachlasses von 20 Prozent  auf das tarifmäßige Honorar vor allen Gerichten in Österreich oder auf Basis von Verfahrenshilfe, sofern Sie sich einen Anwalt aufgrund Ihres aktuellen Einkommens nicht leisten können und über keine Rechtschutzversicherung verfügen