Lebensmittelhygiene
Neuordnung EU-Hygienerecht
Die Basis des Europäischen Lebensmittelhygiene-Pakets bilden die EU-Verordnungen:
- EU-VO 852/2004 über Lebensmittelhygiene (konsolidierte Fassung)
- EU-VO 853/2004 über Hygiene bei LM tierischen Ursprungs (konsolidierte Fassung)
- EU-VO 854/2004 über Hygienekontrollen bei LM tierischen Ursprungs (konsolidierte Fassung, 2011)
Alle drei Verordnungen sind mit Wirkung von 1.1.2006 in Kraft getreten und gelten unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Sie sind somit auch in Österreich die geltende Rechtsgrundlage für Lebensmittelhygiene. Österreich hat von der Gelegenheit Gebrauch gemacht, erläuternde Leitlinien für die wichtigsten Bereiche herauszugeben. Diese finden Sie unter der Navigation (Reiter „Leitlinie Spezialbereiche“),
Weitere relavante Rechtsakte:
- EU-VO 882/2004 über Lebensmittelkontrollen (konsolidierte Fassung)
- VO (EG) Nr. 669/2009 vom 24. Juli 2009 zur Durchführung der VO (EG) Nr. 882/2004 bezügl. verstärkte amtl. Kontrollen bei der Einfuhr bestimmter Futtermittel und Lebensmittel nicht tier. Ursprungs
Zur genaueren Umsetzung dieser drei Verordnungen hat die Europäische Gemeinschaft eine Durchführungsverordnung (zu VO 852/2004) und eine Verordnung über Übergangsbestimmungen erlassen:
- EU DVO 2074 zur 852 /2004 (kons.)
- DVO (EU) 2015/1375 mit spezifischen Vorschriften für die amtliche Fleischuntersuchung auf Trichinen
Um den Betrieben aber auch den Mitgliedsstaaten das Wesen der Verordnungen näher zu bringen, hat die Europäische Kommission "Guidance Documents" zu den Verordnungen erlassen. Zugleich wurde auch eine Präzisierung über das Wesen von "HACCP" herausgegeben. Diese Dokumente haben alle Empfehlungscharakter und sollen lediglich dem besseren Verständnis dienen.
Derzeit geltendes Hygienerecht Die oben angeführten EU-Verordnungen über Hygiene bei Lebensmitteln verpflichten alle Betriebe, die mit Lebensmitteln als Produzent oder Händler zu tun haben, ein Eigenkontrollsystem nach HACCP-Prinzipien aufzubauen und zu dokumentieren. Trotz unmittelbarer Geltung müssen die Mitgliedsstaaten verschiedene Bereiche der Lebensmittelhygiene national im Detail festlegen (z.B. Kontrollen, Strafbestimmungen, allfällige Erleichterungsmöglichkeiten, von denen Gebrauch gemacht werden soll). In Österreich ist diese Umsetzung mit dem LMSVG und den darauf basierenden VOen erfolgt.