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Speichermedienvergütung bei Workstations mit Festplatte

Rahmenvertrag zur Urheberrechtsabgabe

Im Sinne der Entbürokratisierung und Vereinfachung wurde vom Bundesgremium Maschinen- und Technologiehandel und der Verwertungsgesellschaft AustroMechana/AKM ein Rahmenvertrag zu Workstations mit Festplatte abgeschlossen.

Grundsätzlich wird für Workstations mit Festplatte weiterhin der Tarif für integrierte Speicher in PC angewendet. Anstelle der Rückforderungsmöglichkeiten für gewerbliche Endkunden nach § 42b Abs 6 Z 2 und Freistellungen gemäß § 42b Abs 7 UrhG wird von den zu meldenden, vergütungspflichtigen Workstations mit Festplatte ein Abschlag von 2/3 vereinbart.

Das bedeutet, dass anstelle von 100 % von Workstations mit Festplatte nur noch 33,33 % zu melden und die auf diese Menge entfallende Vergütung gemäß Tarifblatt (Kategorie Integrierte Speicher in PC, Desktop Computer, Notebook, SubNote­book, Ultrabook, Netbook, Laptop) zu bezahlen sind.

Inverkehrbringer haben die Möglichkeit, dem Rahmenvertrag formlos durch mündliche Erklärung beizutreten.

Stand: