Verbraucherrechte: Informationen für den Handel
Die Wirtschaftskammer Österreich hat Informationsblätter zum Thema „Verbraucherrechten“ verfasst, in denen die wichtigsten Punkte zusammengefasst sind.
Mit den neuen Verbarucherrechten kommt es zu gravierenden Änderungen bei den Informationspflichten. Auch kommt es damit zu gravierenden Änderungen für Betreiber von Webshops.
- Allgemeine Bestimmungen für Verbrauchergeschäfte im Überblick - Entscheidende Änderungen für Unternehmen mit Geschäftskontakt zu Verbrauchern
- Allgemeine Informationspflichten bei Verbrauchergeschäften im Detail - Entscheidende Änderungen für Unternehmen mit Geschäftskontakt zu Verbrauchern
- Außergeschäftsraumverträge im Überblick - Neue Regelungen für Verträge, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden
- Button-Lösung für Webshops
Wir möchten den Punkt allgemeine Informationspflichten hervorheben – und hier insbesondere darauf hinweisen, dass die Verbraucher auf ihr bestehendes Gewährleistungsrecht hingewiesen werden müssen.
Dem Gesetz genüge getan ist beispielsweise mit einem Aushang an einer gut sichtbaren Stelle im Verkaufsraum mit sinngemäß folgendem Inhalt:
„Wir weisen darauf hin, dass Sie nach dem Kauf Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche nach § 932 ff ABGB geltend machen können."