Förderungen für Trafikanten in Oberösterreich
Angaben ohne Gewähr
Alarmanlagenförderung
Förderrichtlinien:
Jeder Trafikant der in der Förderperiode (= aktuelles Kalenderjahr) eine Alarmanlage eingebaut oder aufgerüstet hat, bekommt bis zu € 250,- Förderung rückerstattet.
Kriterien:
- Förderbar ist die Anschaffung oder Aufrüstung von Alarmanlagen/Videoüberwachung in der aktuellen Förderperiode (solange Fördermittel vorhanden sind – Anträge werden nach Einlangen gereiht!)
- Jedes Unternehmen das der Fachgruppe der oö. Tabaktrafikanten zugereiht ist, kann maximal 1x pro Kalenderjahr um die Alarmanlagenförderung ansuchen.
- Gefördert werden 50% der netto Investitionskosten (bis max. € 250,- pro Trafik)
- Benötigte Unterlagen: Rechnungskopie, Einzahlungsbeleg, Kontodaten (IBAN, BIC)
- Der Einbau der Alarmanlage hat durch gewerblich befugte Unternehmen zu erfolgen (Elektrotechnik, Elektrotechnik, eingeschränkt auf die Errichtung von Alarmanlagen). Bitte prüfen Sie dies hier nach.
Für Rückfragen steht Ihnen Ihr Landesgremium gerne zur Verfügung!