th share video content contact download event event-wifi cross checkmark close icon-window-edit icon-file-download icon-phone xing whatsapp wko-zahlen-daten-fakten wko-wirtschaftrecht-und-gewerberecht wko-verkehr-und-betriebsstandort wko-unternehmensfuehrung wko-umwelt-und-energie wko-steuern netzwerk wko-innovation-und-technologie wko-gruendung-und-nachfolge wko-bildung-und-lehre wko-aussenwirtschaft wko-arbeitsrecht-und-sozialrecht twitter search print pdf mail linkedin Google-plus facebook pinterest skype vimeo snapchat arrow-up arrow-right arrow-left arrow-down calendar user home icon-gallery icon-flickr icon-youtube icon-instagram

Förderungen für Trafikanten in Oberösterreich

Angaben ohne Gewähr

Alarmanlagenförderung

Förderrichtlinien:
Jeder Trafikant der in der Förderperiode (= aktuelles Kalenderjahr) eine Alarmanlage eingebaut oder aufgerüstet hat, bekommt bis zu € 250,- Förderung rückerstattet.

Kriterien:

  • Förderbar ist die Anschaffung oder Aufrüstung von Alarmanlagen/Videoüberwachung in der aktuellen Förderperiode (solange Fördermittel vorhanden sind – Anträge werden nach Einlangen gereiht!)
  • Jedes Unternehmen das der Fachgruppe der oö. Tabaktrafikanten zugereiht ist, kann maximal 1x pro Kalenderjahr um die Alarmanlagenförderung ansuchen.
  • Gefördert werden 50% der netto Investitionskosten (bis max. € 250,- pro Trafik)
  • Benötigte Unterlagen: Rechnungskopie, Einzahlungsbeleg, Kontodaten (IBAN, BIC)
  • Der Einbau der Alarmanlage hat durch gewerblich befugte Unternehmen zu erfolgen (Elektrotechnik, Elektrotechnik, eingeschränkt auf die Errichtung von Alarmanlagen). Bitte prüfen Sie dies hier nach.

Nähere Infos - LG OÖ 

Für Rückfragen steht Ihnen Ihr Landesgremium gerne zur Verfügung!

Stand: