Nutzen Sie die Marke "VA - Echt.Sicher.Sein"
Wir haben bei unserer letzten Sitzung einstimmig eine Förderaktion für Mitglieder zur finanziellen Unterstützung bei der Einführung der "Marke VA - Echt.Sicher.Sein" beschlossen.
Worum geht's?
Gefördert wird die Implementierung des Logos bzw. der Marke „VA –die Versicherungsagentur. Echt.Sicher.Sein“ im Unternehmensauftritt des Mitgliedes wie etwa bei Visitenkarten, Briefpapier, Außenwerbung bei Geschäftsräumlichkeiten oder Werbeprospekten.
Die Höhe der Förderung beträgt maximal 150 Euro inklusive Mehrwertsteuer.
Förderbedingungen:
Unterstützungen können - nach Maßgabe der vorhandenen Mittel - an alle Mitglieder des Landesgremiums der Versicherungsagenten gewährt werden. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
Ausgenommen sind:
- Jene Unternehmen, deren Grundumlagenrückstände länger als ein Jahr betragen,
- Unternehmer mit einem laufenden Insolvenzverfahren oder wenn ein Insolvenzverfahren mangels kostendeckenden Vermögens nicht eröffnet wurde.
Was gilt es noch zu beachten?
Die Förderung des Landesgremiums wird ausschließlich einmal pro Unternehmen gewährt. Die Reihung der Förderungen erfolgt nach Datum der Beantragung. Die Förderzusage gilt vier Monate ab Bewilligung der Förderung durch das Landesgremium.
Förderauszahlung:
Die Auszahlung erfolgt nach Umsetzung der beantragten Maßnahme (Fördergegenstand) nach Vorlage entsprechender Abrechnungsunterlagen:
- Bestätigter Förderungsantrag
- Dokumentation der durchgeführten Maßnahme (Rechnungskopien und die dazugehörigen Zahlungsbelege)
Rückzahlung:
Aufgrund dieser Richtlinie zu Unrecht bezogene Förderungen sind vom Förderwerber nach schriftlicher Aufforderung durch das Landesgremium Versicherungsagenten der Wirtschaftskammer Kärnten binnen 14 Tagen an diese zurückzuzahlen.