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Gasversorgung - tagesaktueller Lagebericht online verfügbar

Im Zusammenhang mit der Ausrufung der Frühwarnstufe veröffentlicht die Austrian Gas Grid Management AG (AGGM) einen täglichen Lagebericht, der ab sofort online abrufbar ist.

Der österreichische Notfallplan gemäß der EU-Gasversorgungssicherheits-Verordnung sieht im Fall einer Beeinträchtigung der Gasversorgung drei Krisenstufen vor:

  • Frühwarnstufe:
    Verschärfung des seit Wochen bestehenden Überwachungs- und Monitoring-Systems.
     
  • Alarmstufe:
    Das Überwachungssystem wird noch engmaschiger ausgestaltet, zusätzlich folgen (freiwillige) Sparaufrufe und Aufforderungen an die Industrie, mögliche Alternativen zu Erdgas zu nutzen.
     
  • Notfallstufe:
    Die Möglichkeit für Energielenkungsmaßnahmen wird geschaffen, es kann zu hoheitlich angeordnete  Verbrauchsreduktionen kommen.

Nach der Ankündigung Russlands, wonach Gaslieferungen künftig nur noch in Rubel bezahlt werden sollen - hat die Bundesregierung  gemeinsam mit der E-Control die Frühwarnstufe ausgerufen.

Gasversorgung: tagesaktueller Lagebericht ab sofort online abrufbar

Im Zusammenhang mit der Ausrufung der Frühwarnstufe veröffentlicht die Austrian Gas Grid Management AG (AGGM) einen täglichen Lagebericht, der ab sofort online abrufbar ist.

Aktuell fließt russisches Erdgas uneingeschränkt in die EU und nach Österreich - sowohl über die Ukraine als auch über andere Transportwege. Ein Ausfall von einzelnen Gaslieferungen verursacht auch noch nicht automatisch ein Versorgungsproblem. Sollte es jedoch zu signifikanten Einschränkungen beim Gasimport kommen, die nicht durch andere Bezugsquellen und Speicherkapazitäten substituierbar wären, würden auf der Grundlage des Energielenkungsgesetzes verbrauchsmindernde Maßnahmen gesetzt werden. Diese Maßnahmen hätten das Ziel, jedenfalls die Haushalte und grundlegende soziale Dienste als geschützte Kunden ausreichend mit Wärme zu versorgen.

Verbrauchsmindernde Maßnahmen beinhalten Aufrufe an Erdgasabnehmer, den Verbrauch freiwillig zu reduzieren, die Möglichkeit für Industrie und Gewerbe auf einer eigenen Plattform Verbrauchsminderungen anzubieten (FlexMol) und auch die Möglichkeit, die Gasverbraucher auf Basis einer Verordnung zu einer Reduktion des Gasverbrauchs zu verpflichten. Die Details zu diesen Maßnahmenoptionen sind von der konkreten Versorgungssituation abhängig.

Energielenkung erst ab der Notfallstufe

Die Energielenkung erfolgt erst ab Erreichen der Notfallstufe, also einer Unterdeckung der Differenz zwischen Verbrauch und Liefermenge. Maßgebliche Grundlage ist das Energielenkungsgesetz 2012 sowie die seitens der BMK zu erlassende Lenkungsmaßnahmen-Verordnung. Diese Verordnung schafft den rechtlichen Rahmen für behördliche Anweisungen an Unternehmen, den Gasverbrauch zu senken. Je nach Situation werden dafür bestimmte Zielvorgaben gemacht. Die Durchführung und die Verantwortung für die Erreichung der jeweils vorgesehenen Reduktionen liegen beim jeweiligen Unternehmen. Sollten die vorgeschriebenen Reduktionen nicht eingehalten werden, werden dem betreffenden Unternehmen zusätzliche Gebühren gemäß einer im Bedarfsfall zu erlassenden Mehrverbrauchsgebühren-Verordnung verrechnet.

Die Kriterien für die Ausgestaltung dieser Maßnahmen hängen stark von der jeweiligen Situation ab, wobei einerseits die Nutzenmaximierung auf der einen und die Schadensminimierung auf der anderen Seite die leitenden Prinzipien sind. Besonders große Verbraucher, die der E-Control auf Basis der Erdgas-Energielenkungsdaten-Verordnung jährliche Daten übermitteln müssen, können einer gesonderten Regelung unterworfen werden, da sie besonders zu einer Verbrauchsreduktion beitragen können.

Mit welchen Vorlaufzeiten ist zu rechnen?

Die E-Control geht im Falle einer signifikanten Einschränkung oder eines vollständigen Ausfalls der russischen Gaslieferungen zum jetzigen Zeitpunkt (also dem Ende der Heizsaison) davon aus, dass es zwar kein leistungsmäßiges Problem (wie zum Beispiel in einem verbrauchsstarken Monat wie im Jänner) geben wird - allerdings wäre eine energetische Unterdeckung über einen längeren Zeitraum die Folge. Durch Speicherentnahmen können die fehlenden Gasmengen nur zu einem Teil und zeitlich beschränkt ersetzt werden. Die Bewertung der Situation ist abhängig von Zeitpunkt und Höhe der Einschränkungen der russischen Gaslieferungen, Verfügbarkeit alternativer Gastransportrouten und Gasmengen (auch aus Solidaritätslieferungen) und dem aktuellen temperaturabhängigen Gasverbrauch.

Im Fall einer Einschränkung der Gasversorgung wäre daher sehr kurzfristig mit Energielenkungsmaßnahmen zu rechnen. Die E-Control ruft daher insbesondere die Großverbraucher auf, alle verfügbaren Möglichkeiten zur Substitution von Erdgas durch andere Energieträger (mit Ausnahme von Strom) sowie die zeitliche Verlagerung der Produktion zu evaluieren, um auf das Worst-Case-Szenario jederzeit vorbereitet zu sein.

Im Fall der Energielenkung fungiert die E-Control in Abstimmung mit dem BMK als zentrale Kommunikationsstelle für die Marktteilnehmer und stellt die relevanten Informationen zur Verfügung.

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