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Krypto-Glossar und Literaturtipps

Information für Finanzdienstleister und Interessierte

Inhalt

  1. Krypto-Glossar
  2. Literaturtipps

1. Krypto-Glossar

Altcoin
ist die Abkürzung für „alternative Coins“ und bezieht sich auf alle Krypto-Assets, die nach dem Bitcoin entstanden sind. Bitcoin gilt als die erste Kryptowährung. Alle anderen Alternativen bzw. Varianten zu Bitcoin sind daher Altcoins z.B. Ethereum oder Ripple, und können verschiedene Unterschiede zu Bitcoin aufweisen.

Bitcoin
zählt im weitesten Sinn zu den ersten verwendeten Krypto-Assets mit Zahlungscharakter und kann in entsprechenden Akzeptanzstellen in reale Währung (gemeint ist „Fiat-Währung“, „Fiat-Geld“) eingetauscht werden.

Blockchain
ist eine Technologieform, welche vielseitig genutzt werden kann. Es handelt sich um eine Form der Speicherung von Daten, welche nachträglich nicht mehr verändert werden können.Diese Technologie wird z.B. auch bei der Schöpfung von Bitcoins genutzt, wobei in diesem Einsatzgebiet ein sehr hoher Energieverbrauch notwendig ist.
» Weitere Informationen zur Blockchain

Coin
ist ein Krypto-Asset, das auf einer neuen, eigenen Blockchain basiert, so z.B. Bitcoin. Alle anderen Alternativen zu Bitcoin, werden als „Altcoins“ bezeichnet, z.B. Ethereum.

Distributed-Ledger-Technologie (DLT)
ist eine spezielle Form der Datenverarbeitung und – speicherung. Als Distributed Ledger versteht man eine dezentrale Datenbank, die Teilnehmern eines Netzwerks eine gemeinsame Lese- und Schreibberechtigung erlaubt. Neue Datensätze können im Rahmen des Konsens-Mechanismus von jedem Nutzer (permissionless) oder nur von bestimmen Nutzern (persmissioned) hinzugefügt werden. Sie werden von allen Nodes (Nutzer) überprüft und dezentral gespeichert. Eine Form der DLT ist z.B. die Blockchain.

Initial Coin Offering (ICO)
oder auch „Initial Token Offering“ (ITO) ist eine Form der Unternehmens- und Projektfinanzierung, die z.B. auf der Blockchain-Technologie basiert. Manchmal auch als Crowdsale bezeichnet. Seit Beginn 2019 gibt es auch die sogenannten Initial Exchange Offering (IEO), bei welchen Krypto-Handelsplattformen die Abwicklung der Emission durchführen oder begleiten.

Krypto-Asset
stellt den Überbegriff von auf der Blockchain basierenden Investitionsmöglichkeiten, wie z.B. Token, dar. Früher wurde der Begriff „Kryptowährung“ gebraucht. Rechtlich definiert ist nur der Begriff „virtuelle Währung“.

Kryptowährung
ist die ursprüngliche Bezeichnung von Krypto-Assets. Da es sich um kein gesetzlich anerkanntes Zahlungsmittel (Währung) handelt, wird aktuell zur Abgrenzung der Begriff „Krypto-Asset“ verwendet. Rechtlich definiert ist nur der Begriff „virtuelle Währung“.

Miner
ist der „Node“, der das Mining betreibt. Das können auch sehr viele „Rechner“ unter einem Node sein. Die Vorgänge werden auf allen Nodes gespeichert, sodass eine Manipulation schwierig bis unmöglich ist. Die Blockchain – Technologie ermöglicht die Transaktion bzw. den direkten Transfer des Krypto-Assets, ohne dass ein Intermediär wie z.B. eine Bank oder ein Börsenmakler eingeschaltet wird.

Mining
ist das „Schöpfen“ von Krypto-Assets (genauer handelt es sich um den Prozess der Validierung und Durchführung von Transaktionen auf einer Distributed-Ledger-Technologie -DLT) wie z.B. der Blockchain.

Nodes
sind alle Mitglieder bzw. Nutzer des Blockchainsystems.

Proof-of-Stake und Proof-of Work
sind mögliche Algorithmustypen, welche in der Blockchain-Technologie Anwendung finden.

Smart Contracts
stellen über die Blockchain-Technologie eine Art Programmcode dar, welcher automatisch vorgegebene Aktivitäten abwickelt, sobald gewissen Voraussetzungen erfüllt werden.

Token
werden auf einer bereits bestehenden Blockchain erzeugt. Sie können verschiedene Funktionen aufweisen und lassen sich daher auch kategorisieren, nämlich in Investment-, Asset- oder Security Token (Finanzinstrumentähnlicher Charakter); Payment-, Currency- oder Exchange-Token (Zahlungs-und Wertaufbewahrungsfunktion); Utility-Token. Nicht einordenbare Token werden als Misch-Token oder hybride Token bezeichnet.

Virtuelle Währung
wird gesetzlich definiert als „eine digitale Darstellung eines Werts, die von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert wurde oder garantiert wird und nicht zwangsläufig an eine gesetzlich festgelegte Währung angebunden ist und die nicht den gesetzlichen Status einer Währung oder von Geld besitzt, aber von natürlichen oder juristischen Personen als Tauschmittel akzeptiert wird und die auf elektronischem Wege übertragen, gespeichert und gehandelt werden kann“ (siehe FM-GwG; auch „Kryptowährung“, „Krypto-Asset“)

Wallet
ist die elektronische Geldbörse, zu welchem nur der User selbst mit seinem privaten Schlüssel (private key) Zugriff hat. Geht dieser verloren, kann niemand auf das Wallet zugreifen. Es gibt verschiedene Wallet-Anbieter.

2. Literaturtipps

Buch-Tipps

Bernsteiner, C.: Kryptowährungen und Gewerberecht, in: Kryptowährungen: Krypto-Assets, ICOs und Blockchain. Kirchmayr-Schliesselberger, S., Klas, W., Miernicki, M., Rinderle-Ma, S. & Weilinger, A. (eds.). Facultas Verlags- und Buchhandels AG, Wien, 2019, S 463-487., ISBN: 978-3-7089-1781-8.

Steiner, Ch.: Krypto-Assets und das Aufsichtsrecht, Finanzverlag, Wien, 2019, ISBN: 978-3-9504370-5-8.

Zeitschriften sortiert nach Erscheinungsjahr/-monat

2020/03 - NetV 2020, 20: Registrierungspflicht für Dienstleister von virtuellen Währungen: Weiteres Hindernis oder Anerkennung? Novelle des Zustellgesetzes und E-Government-Gesetzes (Klaus Pateter / Martin Rainer)

2020/03 - ecolex 2020, 241: Bitcoins im Pfandleihgewerbe (Florian Dafinger)

2020/03 - ecolex 2020, 234: Steuerliche Beurteilung der Einkünfte aus Masternodes bei Kryptowährungen (Felix Pischel)

2020/02 - ZFR 2020/29: Bitcoin, Geldbegriffe und Zahlungsmittel (Georg Diwok / Daniel Gritsch)

2020/02 - ecolex 2020, 160: Virtuelle Währungen und Kryptofinanzdienstleistungen: Klarer Trend zu mehr Regulierung (Nicholas Aquilina / Simon Ewerz)

2020/01 - ZFR 2020/3: Grundsatzfragen des liechtensteinischen "Blockchain-Gesetzes" - TVTG (Nicolas Raschauer / Rainer Silbernagl)

2020/01 - ÖBA 2020, 37: PRIIP-VO, Der vergessene Anwendungsbereich (FN 1) - Veranlagungen nach KMG und Crypto-Asset inkl Checkliste für die Anwendbarkeit der PRIIP-VO (Ralph Rirsch / Roland Dämon / Stefan Tomanek)

2020/01 - BBi 2020 H 1, 4: Krypto-Assets - gewerbliche Einkünfteerzielung (Detlev Karel)

2019/11 - ZFR 2019/242: Der weite Begriff der "virtuellen Währung" im Bereich der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (Ralph Rirsch / Stefan Tomanek / Thomas Weratschnig)

2019/11 - ecolex 2019, 1084: Virtuelle Währungen - Eine Herausforderung für Kredit- und Finanzinstitute (Andreas Pawlik)

2019/10 - ÖBA 2019, 816: Das Pfandrecht und die Blockchain, Neue Wege bei der Pfandrechtsperfektionierung? (Markus Aigner)

2019/08 - ZFR 2019/174: Libra - Facebooks "Kryptowährung" - ein Fall für die Finanzmarktaufsicht? (Stefan Tomanek / Ralph Rirsch)

2019/07 - GesRZ 2019, 130: Elektronische Wertpapiere und Crypto Tokens (Thomas Barth / Sophie Natlacen)

2019/03 - ÖBA 2019, 249: Die aufsichtsrechtliche Einordnung von Krypto-Börsen in Österreich (Alexander Schopper / Patrick Raschner)

2019/03 - ÖBA 2019, 208: Digitale Assets, Rechtliche Rahmenbedingungen für die Fondsbranche (Rolf Majcen)

2018/11 - ZFR 2018/259: Sind Crypto-Assets Waren? - Ja und Nein! (Ralph Rirsch / Stefan Tomanek)

2018/08 - ecolex 2018, 699: Mining von Kryptowährungen im Anwendungsbereich des AIFMG (Ralph Rirsch / Stefan Tomanek / Marlene Wintersberger) 

Die Literaturtipps verdeutlichen, dass zur „Krypto-Welt“ laufend aktuelle wissenschaftliche Informationen erscheinen. Die Auflistung kann und soll daher nur einen Überblick über mögliche Informationsquellen darlegen. Es handelt sich um keine Empfehlungen des Fachverbands und es besteht auch kein Anspruch auf Vollständigkeit der Auflistung.

Da es sich um kostenpflichtige Fremdartikel bzw. um Veröffentlichung in den entsprechenden Fachzeitschriften handelt, können aus urheberrechtlichen Gründen die entsprechenden Texte nur eigenständig erworben werden. Eine Bereitstellung seitens des Fachverbands ist nicht möglich.