Fruchtgenuss: Wer versteuert Mieteinnahmen?
Urteil des Höchstgerichts bei Zuwendungsfruchtgenuss unter Familienangehörigen.
Ein Klassiker steht aktuell im Fokus: Der Zuwendungsfruchtgenuss unter Familienangehörigen. Dieser entsteht, wenn beispielsweise der Vater seine Eigentumswohnung an die eigene Tochter übergibt und sich gleichzeitig das Fruchtgenussrecht zurückbehält. Die Finanzverwaltung sieht diesen Zuwendungsfruchtgenuss kritisch unter dem Blickwinkel der Versorgung. In vielen Fällen unterstellt man Steuergestaltung durch "Splitting" des Einkommens.
Hier eine Entscheidung des Höchstgerichts im Fall eines Ehepaars (VwGH 20.10.2021, Ra2021/15/0008):
Bei Aufrechterhaltung eines bestehenden Mietvertrages sei eine „mangelnde unternehmerische Initiative“ im Zuge der Einräumung des Fruchtgenussrechtes an die Ehefrau gegeben. Die Mieteinkünfte verbleiben steuerlich weiterhin beim Ehemann. Unterstellt wird demnach eine unbeachtliche Einkommensverwendung.