Steuerrechtliche Informationen und aktuelle ÖGK-Information zu Zahlungserleichterungen
Sehr geehrtes Mitglied,
wir möchten Sie über diverse (steuerrechtliche) Änderungen informieren.
Klarstellung BMF: degressive AfA und UGB
Ganz grundsätzlich hält das BMF fest, dass die steuerliche Gewinnermittlung vereinfacht und in Richtung Einheitsbilanz weiterentwickelt werden sollte.
Damit aber vor dem Hintergrund der COVID-19-Krise dem mit dem KonStG 2020 primär verfolgten Zweck der Investitionsförderung und Konjunkturbelebung bestmöglich entsprochen wird, kann nach Sichtweise des BMF die degressive Abschreibung gemäß § 7 Abs. 1a EStG ganz unabhängig vom Unternehmensrecht gewählt werden (keinerlei Maßgeblichkeit). Dies gilt für Anschaffungen bis zum 31.12.2021.
Zur weiteren Rechtssicherheit strebt das BMF eine legistische Absicherung dieser Sichtweise im Rahmen der Herbstlegistik an.
Verlustberücksichtigungsverordnung
Die Verlustberücksichtigungsverordnung wurde im BGBl veröffentlicht.
Voraussichtliche betriebliche Verluste 2020 können damit bereits im Rahmen der Veranlagung 2019 bei Ermittlung des Gesamtbetrages der Einkünfte durch einen besonderen Abzugsposten (COVID-19-Rücklage) berücksichtigt werden.
Aktuelle Information der ÖGK zu den Unterstützungsmaßnahmen für Dienstgeber
Bei Liquiditätsproblemen aufgrund der nach wie vor angespannten Covid-19-Situation werden weiterhin Zahlungserleichterungen für die Beitragszeiträume August, September und Oktober 2020 angeboten. Im Bedarfsfall wird empfohlen, so rasch wie möglich Kontakt mit der ÖGK aufzunehmen.
Aufgrund der gesetzlichen Vorschriften wird seitens der ÖGK mit Ende September wieder mit den ersten Einbringungsmaßnahmen (Mahnungen) begonnen.