COVID-19 Präventionskonzept

HINWEIS:
Die Muster-Präventionskonzepte werden auf Basis der Vorgaben der einschlägigen COVID-19-Verordnungen erstellt. Bitte beachten Sie, dass sich die Dokumente sowie die Angaben auf der Homepage aufgrund der Rechtslage ändern können.
GASTRONOMIE und BEHERBERGUNG
Die gesetzlichen COVID-19-Auflagen sehen vor, dass in der Gastronomie und Beherbergung – unabhängig von der Betriebsgröße bzw. Anzahl der Verabreichungsplätze und/oder Betten - ein COVID-19-Beauftragter zu bestellen sowie ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen sind.
Folgende Mindestinhalte des COVID-19-Präventionskonzeptes werden verpflichtend vorgeschrieben:
· spezifische Hygienemaßnahmen
· Regelungen betreffend die Nutzung sanitärer Einrichtungen
· Regelungen zur Steuerung der Personenströme und Regulierung der Anzahl der Personen
· Entzerrungsmaßnahmen
· Regelungen zum Verhalten bei Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion
· Vorgaben zur Schulung der Mitarbeiter in Bezug auf Hygienemaßnahmen
· gegebenenfalls Regelungen betreffend die Konsumation von Speisen und Getränken
Darüber hinaus wird festgelegt, dass das Präventionskonzept basierend auf einer Risikoanalyse (siehe Modul 1) zu erstellen ist.
Um Sie bei der Erstellung der Risikoanalyse sowie der darauf basierenden Ausarbeitung des Präventionskonzeptes bestmöglich zu unterstützen, stellen wir Ihnen folgende Muster-Vorlagen zur Verfügung:
- Risikocheck Gastronomie und Beherbergung (Modul 1)
- Präventionskonzept Gastronomie und Beherbergung (Modul 2)
- COVID-19 Gesamtkonzept Gastronomie und Beherbergung (Modul 1+ 2)
- Risikocheck Gastronomie und Beherbergung (Modul 1) - online - ausfüllbar
- Präventionskonzept Gastronomie und Beherbergung (Modul 2) - online - ausfüllbar
- COVID-19 Gesamtkonzept Gastronomie und Beherbergung (Modul 1+ 2) online - ausfüllbar
ANMERKUNG:
Die Muster dienen als Vorlage zur Erarbeitung des betriebseigenen Präventionskonzeptes, d.h. die Mustervorlagen müssen an die Gegebenheiten des eigenen Unternehmens (Betriebsart / Betriebsstruktur) angepasst werden.
Dementsprechend können die oben angeführten Dokumente auch von Campingplatzbetreibern und Bäderbetrieben verwendet werden.
VERANSTALTUNGEN
Wenn eine Veranstaltung (Hochzeits-, Geburtstags- und Tauffeiern, Seminare, udgl.) in Ihrem Betrieb ausrichtet wird, muss vom Veranstalter bei mehr als 50 Personen ein COVID-19-Präventionskonzept ausgearbeitet und umgesetzt sowie ein COVID-19-Beauftragter bestellt werden.
Zum Mindestinhalt des Präventionskonzeptes wird auf die Ausführungen unter Punkt „GASTRONOMIE und BEHERBERGUNG“ verwiesen.
Die aktuellen COVID-19-Auflagen für Veranstaltungen finden Sie hier.
Folgende Muster-Vorlagen unterstützen Sie bei der Vorbereitung und Umsetzung der Veranstaltung:
- Risikocheck Veranstaltungen (Modul 1)
- Präventionskonzept Veranstaltungen (Modul 2)
- COVID-19 Gesamtkonzept Veranstaltungen (Modul 1+ 2)
- Risikocheck Veranstaltungen(Modul 1) - online - ausfüllbar
- Präventionskonzept Veranstaltungen (Modul 2) - online - ausfüllbar
- COVID-19 Gesamtkonzept Veranstaltungen (Modul 1+ 2) online - ausfüllbar
ANMERKUNG:
Die zur Verfügung gestellten Dokumente sind für Zusammenkünfte, die typischerweise in Gastronomie- und Hotelleriebetrieben abgehalten werden (Hochzeits-, Geburtags- und Tauffeiern, Seminare, udgl), und nicht für die Durchführung von Großveranstaltungen konzipiert.
Bitte beachten Sie weiters, dass unabhängig von den COVID-19-Auflagen alle übrigen Regelungen, die Sie auch sonst zu berücksichtigen haben, einzuhalten sind (z.B. Betriebsanlagengenehmigung, Kärntner Veranstaltungsgesetz).
Da wir stets bemüht sind die Dokumente auf den neuesten Stand zu halten, werden diese von uns laufend adaptiert. Verwenden Sie daher immer die aktuellste Version.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an uns:
Wirtschaftskammer Kärnten
Tourismus und Freizeitwirtschaft
Mag. Katja Sammer
Telefon 05 90 90 4 - 630