Fahrtenbuch wird durch neues „Lenkprotokoll“ abgelöst
Mit 1.1.2018 wurde das bisherige – nicht mehr zeitgemäße bzw. veraltete – Fahrtenbuch zur Aufzeichnung der Lenkerarbeitszeiten (nicht zu verwechseln mit dem für steuerliche Zwecke geführten „Fahrtenbuch“) durch das neue „Lenkprotokoll“ ersetzt. Bis Ende 2018 gab es eine Übergangsregelung, wonach das bisherige allgemeine persönliche Fahrtenbuch noch bis 31.12.2018 weiterverwendet werden durfte. Seit 1.1.2019 darf daher nur noch das „Lenkprotokoll“ verwendet werden, die Übergangsfrist für das allgemeine persönliche Fahrtenbuch ist ausgelaufen.
Das Merkblatt informiert in zwei Teilen über die für die Wirtschaft wesentlichen Inhalte der Neuregelung. Im ersten Teil wird der Frage nachgegangen, wann überhaupt ein Lenkprotokoll (bisher Fahrtenbuch) geführt werden muss. Im zweiten Teil werden die Inhalte der neuen Rechtslage behandelt. In drei Anhängen zum Merkblatt werden die zum Verständnis notwendigen Fahrzeugkategorien, aus denen sich die Abgrenzung der Kontrollgerätpflicht (Fahrtenschreiber bzw. Tachograf) von der Lenkprotokollpflicht ergibt, dargestellt.
» Fahrtenbuch NEU - Lenkprotokoll
Information des BMAFJ
Lenkprotokoll-Verordnung - LP-VO
Muster für Lenkprotokolle