Konzessionsvoraussetzungen
Für die gewerbliche Beförderung von Gütern im grenzüberschreitenden oder im innerstaatlichen Verkehr (Güterverkehr) ist eine Konzession erforderlich.
Innerstaatlicher Verkehr: Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat
Grenzüberschreitender Verkehr: Landeshauptmann von Kärnten, Abteilung 7
Voraussetzungen für die Konzession für den grenzüberschreitenden Verkehr:
- fachliche Eignung, nachgewiesen durch Prüfungszeugnis
- persönliche Zuverlässigkeit
- finanzielle Leistungsfähigkeit
- Abstellplätze außerhalb von Straßen mit öffentlichem Verkehr
- Nachweis einer tatsächlichen Niederlassung im Mitgliedsstaat
Voraussetzungen für Gesellschaften/natürliche Personen:
- Erklärung zu §13 GewO
- Bestätigung der finanziellen Leistungsfähigkeit
- Erklärung über Erteilung und Annahme der Anordnungsbefugnis
- Erklärung bezüglich einer Niederlassung im Mitgliedsstaat
Neuanträge:
Natürliche Person
Gesellschaft
Erweiterungen:
Natürliche Person
Gesellschaft
Konzessionsprüfung
Ihr Ansprechpartner für Konzessionsprüfungen ist Manuel Vaschauner vom Land Kärnten, T: +43 50 536-17056, E: abt7.verkehrsgewerbe@ktn.gv.at
Aktuelle Prüfungstermine finden Sie unter https://www.ktn.gv.at/Service/Formulare-und-Leistungen/VT-L72