Sondertransporte
Infos für das Güterbeförderungsgewerbe
Sondertransporte (abgekürzt „SOTRA“) sind Transporte, deren Abmessungen die im Kraftfahrgesetz (KFG) definierten höchstzulässigen Abmessungen (Gewicht, Breite, Länge oder Höhe) überschreiten. Daher ist für Sondertransporte eine behördliche Ausnahmegenehmigung bzw. Routengenehmigung erforderlich.
SOTRA-Gesamterlass
Im SOTRA-Gesamterlass vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) werden alle Anordnungen und die Vorgehensweise bei der Bewilligung und Durchführung von Sondertransporten übersichtlich zusammengefasst.
zum SOTRA-Gesamterlass: Version 5 (Stand: Mai 2023)
Informationen Wien – MA 29 Abteilung Brückenbau und Grundbau – Fachbereich Sondertransporte
- Die Bewilligung von Sondertransporten in Wien muss bei der MA 29 beantragt werden.
Formulare, Kontakt und zusätzliche Informationen - Schreiben der MA 29:
Schreiben und Anhang vom 29.8.2023: Vorgehensweise bei technischen Gebrechen im Bundesland Wien für Sondertransporte ergänzend zum § 46 Abs. 3 StVO
Schreiben vom 8.8.2023: Straßenpolizeiliche Bewilligung (P-90 Bescheid) bei Sondertransporten
Schreiben vom 21.6.2023: Sperre der B 010600 Aspernbrücke für Autokräne ab dem 1.7.2023 - Gesamtinstandsetzung 2023
Schreiben vom 19.6.2023: Freigabe der Stadionbrücke B020401 für Sondertransporte
Schreiben vom 11.5.2023: Mitführen von SOTRA-Bescheiden - SOTRA Erlass Stand Mai 2023