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Verstöße gegen EU-Sozialvorschriften im Straßenverkehr

Strafen in Österreich

Mit der AZG/ARG-Novelle, BGBl. I 2016/114 sowie der 34. KFG-Novelle BGBl. I 2017/9 haben sich auch die Strafbestimmungen bei Übertretung der EU-Sozialvorschriften (Lenk-und Ruhezeiten, Kontrollgerätpflichten) geändert. Sowohl im Kraftfahrgesetz als auch im Arbeitszeitgesetz und Arbeitsruhegesetz wurde die neue EU-Verordnung über die Einstufung schwerwiegender Verstöße (VO 403/2016) umgesetzt. Mit dieser Verordnung wurde Anhang III der Richtlinie 2006/22/EG geändert und eine neue, vierte Kategorie von „schwersten Verstößen“ eingeführt. Für diese Kategorie der schwersten Verstöße wird eine Mindeststrafe von 400 Euro vorgesehen. Diese Verstöße betreffen zB Überschreitung der täglichen Lenkzeit von 9 Std. um mindestens 50 % ohne Fahrtunterbrechung oder Ruhezeit von mindestens 4,5 Stunden, Überschreitung der wöchentlichen Lenkzeit um mindestens 25 % (somit mehr als 70 Stunden wöchentliche Lenkzeit), Fehlen oder Nichtbenutzung eines Fahrtschreibers oder Verwendung einer gefälschten Fahrerkarte.

Die BSTV hat die neue Rechtslage in einem Infoblatt sowie einer Übersicht über die geltenden Strafsätze in Österreich dargestellt.  

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