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Mustervertrag für die Schulfotografie

Muster samt Vertragsbedingungen und Beilage zur Datenverarbeitung zum Download verfügbar

Die Einwilligungserklärung (Anlage 1) muss, wenn die Schüler/Schülerinnen zwischen 14 und 18 Jahre alt sind, von ihnen selbst und von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben werden.

Es dürfen nur erforderliche Daten an den Fotografen übermittelt werden. Wenn etwa die Fotos über die Lehrer/innen verteilt werden, ist die Bekanntgabe der Wohnanschrift des Schülers/der Schülerin in der Regel nicht notwendig.

Die Frist zur Aufbewahrung der Fotos seitens des Fotografen zwecks Nachbestellungen wurde auf 18 Monate verlängert um im Falle von Erkrankung beim Fototermin für die nächste Schülerinnen- bzw. Schülerkarte das Foto aus dem Vorjahr verwenden zu können.