Beteiligungsansprüche beim Bund
Das Landesgericht München hat einem vielbeachteten für den Chefkameramann des Filmklassikers „Das Boot“ Jost Vacano“ entschieden und eine nachträgliche, erhebliche Vergütung von nahezu einer halben Million Euro erkannt. Die beklagte Bavaria will gegen das Rechtsmittel Urteil einlegen. Die deutsche Produzentenallianz verweist auf ihre gemeinsamen Vergütungsregeln der Beteiligung von Kameraleuten und kritisiert das Urteil, das die von der Branche gemeinsam getroffenen Regeln nicht berücksichtigt und daher nicht zur Rechtssicherheit beitrage.