Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure, Landesinnung
Abfallwirtschaftskonzept
für Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure
Lesedauer: 1 Minute
Im Zuge einer Betriebsanlagengenehmigung kann es sein, dass die Bezirksverwaltungsbehörde von Ihnen ein Abfallwirtschaftskonzept verlangt.
Inhaltlich geht es dabei darum, sich zu überlegen und schriftlich festzuhalten, welche Abfälle und wieviel Abfälle im Betrieb anfallen und wie diese entsorgt werden.
Als Hilfestellung finden Sie hier das Muster Abfallwirtschaftskonzept Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure:
Handbuch Abfallwirtschaftskonzept
Stand: 19.11.2019