Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure, Landesinnung

Abfallwirtschaftskonzept

für Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure

Lesedauer: 1 Minute

Im Zuge einer Betriebsanlagengenehmigung kann es sein, dass die Bezirksverwaltungsbehörde von Ihnen ein Abfallwirtschaftskonzept verlangt.

Inhaltlich geht es dabei darum, sich zu überlegen und schriftlich festzuhalten, welche Abfälle und wieviel Abfälle im Betrieb anfallen und wie diese entsorgt werden.

Als Hilfestellung finden Sie hier das Muster Abfallwirtschaftskonzept Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure:

Handbuch Abfallwirtschaftskonzept

Abfallwirtschaftskonzept kurz

Abfallwirtschaftskonzept

Stand: 19.11.2019