Berufsbild Florist / Floristin
Die wichtigsten Key-Facts zu dem Lehrberuf und Berufsbild Florist / Floristin finden Sie auf dieser Seite.
Lehrausbildung
Die Ausbildung erfolgt im Lehrbetrieb und in der Berufsschule (duales Ausbildungssystem). Im Betrieb lernen die Lehrlinge die Praxis als Florist / Floristin kennen. In der Berufsschule erfolgt der theoretische Unterricht, wo man Dinge lernt, die im Arbeitsalltag direkt angewendet werden können.
Die Ausbildungszeit im Lehrberuf Florist / Floristin beträgt drei Jahre und wird mit der Lehrabschlussprüfung abgeschlossen.
Um eine Lehre abschließen zu können, muss ein aufrechtes Lehrverhältnis bestehen oder abgeschlossen worden sein und der Besuch der Berufsschule nachgewiesen werden.
Fehlen Voraussetzungen, um die Lehrabschlussprüfung anzutreten, ist es in Ausnahmen möglich, bei den Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern die Zulassung zur Lehrabschlussprüfung zu beantragen.
Berufsbild und Tätigkeitprofil
Floristen / Floristinnen pflegen und versorgen Pflanzen. Sie fertigen zu bestimmten Anlässen Gestecke, Kränze und Blumensträuße aus Schnittblumen, Trocken- oder Kunstblumen an. Als Floristin und Florist beraten sie Kunden, gestalten nach deren Wünschen Blumensträuße und Pflanzenschmuck und geben Pflegehinweise. Sie pflegen die Schnittblumen und Topfpflanzen im Geschäft.
Floristen / Floristinnen sind in Blumenfachgeschäften beschäftigt. Daneben können sie aber auch in Gärtnereien mit Blumengeschäft, Gartencentern oder im Blumengroßhandel arbeiten.
Das Tätigkeitsprofil in neun Punkten:
- Ordnen, Behandeln, Pflegen (Bewässern, Düngen) und Lagern der Blumen und Pflanzen und des zu verwendenden pflanzlichen Zubehörs
- Auswählen von Pflanzen, Blumen, pflanzlichem Zubehör sowie von Gestaltungselementen entsprechend dem Verwendungszweck
- Gestalten von Sträußen, Kränzen, Gestecken und Girlanden entsprechend dem Anlass
- Anfertigen von Hochzeits- (insbesondere Brautsträuße) und Trauerfloristik
- Arrangieren von Pflanzen in Gefäßen (Vasen, Schalen, Körben und Pflanzgefäßen)
- Gestalten des floralen Raumschmuckes (Raum-, Tisch- und Fensterschmuck)
- Erkennen und Bekämpfen einschlägiger Krankheiten und Schädlinge sowie Durchführen von Pflanzenschutz- und Düngemaßnahmen unter Beachtung der besonderen Schutzausrüstung
- Ausführen von Bestellungen sowie Annehmen und Kontrollieren von Warenlieferungen
- Führen von Verkaufsgesprächen sowie Beraten und Informieren von Kunden über Eigenschaften, Standortansprüche, Pflegemaßnahmen der Pflanzen und Blumen sowie über florale Gestaltungsmöglichkeiten
Entwicklungsmöglichkeiten und Berufsqualifizierung nach der Erstausbildung
Nach Beendigung der Lehre und dem erfolgreichen Ablegen der Lehrabschlussprüfung, hat man die Qualifikation als Facharbeiter. Danach hat man die Möglichkeit, mit der Absolvierung der Meisterprüfung oder einer vorgeschrieben Praxiszeit sich als Florist / Floristin selbständig zu machen und sein eigenes Unternehmen zu gründen.
Sein eigenes Blumengeschäft kann man eröffnen, wenn man die Meisterprüfung einschließlich der Unternehmerprüfung abgelegt hat.
Die Bundesinnung der Gärtner und Floristen hat in Zusammenarbeit mit der WKO individuelle Bildungspfade für Floristen / Floristinnen erstellt.
Die Bildungspfade stellen eine Karriereplan dar, der entsprechend den persönlichen Bedürfnissen angepasst werden kann.