Lebensmittelgewerbe, Landesinnung

Qualitäts- und Herkunftssicherungssystem (QHS)

Lesedauer: 1 Minute

15.11.2023

Meine Vorteile als Mitglied der AMA Genuss Region

  • Klare Positionierung als Leitbetrieb für Regionalität
  • Einbindung in eine bundesweite Kulinarik-Kampagne Print, Online und TV
  • Präsentations- und Verkaufsmöglichkeiten bei Veranstaltungen
  • Listung in einer bundesweiten Bezugsquellendatenbank für Konsumenten, Gastronomie, Gemeinschaftsverpflegung
  • Werbemittel wie Papiersackerl, Servietten und Take-away-Boxen
  • Alle QHS zertifizierten Betriebe werden auf der Website www.genussregionen.at gelistet
  • Förderung des Erstaudits durch Landesinnung der Lebensmittelgewerbe mit bis zu € 350,--

Wie kann ich Mitglied werden?

  • Unverbindliche Anmeldung unter www.netzwerk-kulinarik.at/qhs
  • Freiwillige Erstberatung am Betrieb
  • Übermittlung der Betriebs- und Produktdaten und der unterzeichneten Teilnahmeerklärung
  • Auswahl einer zugelassenen Zertifizierungsstelle
  • Erstkontrolle und Zertifizierung

QHS- Förderung durch die Landesinnung der Lebensmittelgewerbe

Logo Lebensmittelgewerbe
© WKNÖ
Voraussetzungen:
Was muss ich beachten, um die Förderung zu erhalten?
  • Sie müssen mit zumindest einer aktiven Gewerbeberechtigung zum Zeitpunkt der Rechnungseinreichung Mitglied der NÖ Landesinnung der Lebensmittelgewerbe sein.
  • Es werden ausschließlich die Kosten des Erstaudits für den Beitritt zum QHS- AMA Genussregion ersetzt. Sonstige Auditkosten (zB Bio-Zertifizierung etc) werden nicht ersetzt.
  • Die Förderung des Erstaudits ist bis zu einer Höhe von max. € 350,- möglich („Deckelung“).

  • Die Einreichung bei der Innung der Lebensmittelgewerbe muss spätestens 6 Monate nach dem Auditdatum (lt. einzureichender Rechnung) erfolgen.
  • Die Förderung ist unbefristet, gilt jedoch nur für das Erstaudit. Folgeaudits werden nicht gefördert. Die Landesinnung behält sich vor, die Fördermaßnahme nach Verbrauch der dafür vorgesehenen Budgetmittel zu beenden.

Ablauf:
Was muss ich tun, um die Förderung zu erhalten?

  • Senden Sie die Rechnung des Erstaudits per E-Mail an dienstleister.nahrung@wknoe.at
  • Betreff: „Förderung QHS“
  • Geben Sie im Mail Ihre Bankverbindung (IBAN) an, damit wir Ihnen die Förderung überweisen können.

Bei der Kostenübernahme handelt es sich um eine freiwillige Fördermaßnahme der Landesinnung der Lebensmittelgewerbe. Es besteht kein Rechtsanspruch. 

Weitere Infos, sowie eine Liste und Tarifübersicht der zugelassenen Kontrollstellen finden Sie hier. (Punkt 4 – Kontrollvertrag)