Meisterprüfung und Meisterprüfungsordnungen im Lebensmittelgewerbe
In den fünf Handwerken des Lebensmittelgewerbes kann nach dem Lehrabschluss die Meisterprüfung abgelegt werden. Die Meisterprüfungsordnungen regeln die Organisation, Durchführung und Qualitätssicherung der Prüfung in dem jeweiligen Beruf.
Die Meisterprüfungsstellen in den Landeskammern stehen für Fragen rund um die Prüfung zur Verfügung.
Meisterprüfungsordnungen für Berufe im Lebensmittelgewerbe
Die erfolgreiche Ablegung der Meisterprüfung in den fünf Handwerken des Lebensmittelgewerbes stellt eine Möglichkeit des Gewerbezugangs dar. Daneben gibt es weitere Voraussetzungen zur Ausübung der einzelnen Handwerke.

Meisterprüfungsordnung der Bäcker
Die Bundesinnung der Bäcker hat am 8.2.2007 die Bäcker-Meisterprüfungsordnung kundgemacht.

Meisterprüfungsordnung der Konditoren
Die Bundesinnung der Konditoren hat am 30.1.2004 die Konditoren-Meisterprüfungsordnung und am 22.11.2004 eine Druckfehlerberichtigung kundgemacht.
Hinweis: Am 11.3.2021 wurde die neue Konditoren-Meisterprüfungsordnung kundgemacht, die am 1.8.2021 in Kraft tritt.

Meisterprüfungsordnung der Fleischer
Die Bundesinnung der Lebensmittelgewerbe hat am 31.5.2017 die Fleischer-Meisterprüfungsordnung und am 13.2.2018 eine Druckfehlerberichtigung kundgemacht.

Meisterprüfungsordnung Getreidemüller
Die Bundesinnung der Müller hat am 1.10.2009 die Getreidemüller-Meisterprüfungsordnung kundgemacht.

Meisterprüfungsordnung Milchtechnologie
Die Bundesinnung der Lebensmittelgewerbe hat am 10.1.2014 die Milchtechnologie-Meisterprüfungsordnung kundgemacht.