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Gewerbezugang

Mechatronik, Kälte- und Klimatechnik, Teilgewerbe Fahrradtechnik und Luftfahrtzeugtechnik

Mechatronik

Die Zugangsvoraussetzungen für das verbundene Handwerk der "Mechatroniker für Maschinen- und Fertigungstechnik, der Mechatroniker für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik, der Mechatroniker für Elektromaschinenbau und Automatisierung und der Mechatroniker für Medizingerätetechnik" finden Sie rechts unter "Downloads".

Kälte- und Klimatechnik

Die Verordnung der Bundesinnung der Mechatroniker über die Meisterprüfung für das Handwerk Kälte- und Klimatechnik finden Sie rechts unter "Downloads".

Fahrradtechnik

Fahrradtechnik ist ein "freies Gewerbe", das ohne dem Nachweis von Fachkenntnissen bei der Bezirksverwaltungsbehörde angemeldet werden kann.

Luftfahrzeugtechnik

Luftfahrzeugtechnik ist ein "freies Gewerbe", das ohne dem Nachweis von Fachkenntnissen bei der Bezirksverwaltungsbehörde angemeldet werden kann. Dies deshalb, weil zusätzlich mannigfaltige luftfahrzeugrechtliche Bestimmungen einzuhalten sind, was eine gewerbliche Überprüfung entbehrlich macht.

Stand: