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Musteranträge zur Kältetechnikzertifizierung zu Ihrer Verwendung - für Kältetechniker und berechtigte Mechatroniker

Bitte die absolvierte Ausbildung zur Erlangung der Personen Zertifizierung im Antrag an der enstprechenden Stelle vermerken.

Auf Nummer sicher gehen Sie wenn Sie in den Muster-Anträgen zur Personenzertifizierung Lehrabschlussprüfung oder Meisterprüfung im Bereich Kältetechnik als Qualifikation angeben können. Nur damit erfüllen Sie auch die schon seit langem gültigen und von der gegenständlichen Zertifizierungsverpflichtung völlig unanbhängigen Bedingungen der KälteanlagenVO (§19,§22) wonach nur fachkundige Personen (mit LAP- oder MP- Kältetechnik) Tätigkeiten wie Reparaturen, das Nachfüllen von Kältemitteln oder das Überprüfen von Kälteanlagen vornehmen dürfen.

Wenn diverse Herstellerschulungen erfolgt sind werden deren Inhalte von der Prüfstelle überprüft und einzeln beurteilt ob ausreichend.

Weiters hat das WIFI für Personen die nicht die notwendige Ausbildung vorweisen können Kurse zur Erlangung der notwendigen Qualifikationen für die EU Zertifizierung ins Leben gerufen, Details finden Sie hier. Ausdrücklich anmerken wollen wir, dass Herstellerschulungen oder diverse WIFI Kurse die Bedingungen der Zertifizierung erfüllen können, nicht jedoch jene der KälteanlagenVO, dies geht nur mit LAP- oder MP- Kältetechnik (siehe oben).

Hier ein Überblick welche Ausbildung laut VO zu berücksichtigen ist

Hier die Musteranträge zu Ihrer Verwendung:

 

Stand: