Landmachinentechniker bei der Arbeit
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Metalltechniker, Landesinnung

Achtung Landmaschinentechniker: F-Gas-Ausbildungsbescheinigung für Arbeiten an KFZ-Klimaanlagen erforderlich

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Nach derzeitiger Rechtslage benötigen Personen eine F-Gas-Ausbildungsbescheinigung, die an Klimaanlagen folgender Kraftfahrzeuge arbeiten:

M1 = PKW bis zu einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 3,5 to (Klimaanlage im Fahrgastraum)

N1 = Nutzfahrzeuge bis zu einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 3,5 to (Klimaanlage im Fahrgastraum)

Für alle weiteren Fahrzeuge (z.B. Traktoren, Arbeitsmaschinen) ist KEINE Ausbildungsbescheinigung notwendig.

Lediglich Landmaschinentechniker, die im Nebenrecht og Kraftfahrzeuge warten, sind von der F-Gas-Ausbildungsbescheinigung betroffen.

>> Hier finden Sie alle Infos und das Antragsformular für Ihre Mitarbeiter.

Bei Bedarf mailen Sie bitte den Antrag an das Innungsbüro unter metall1@wknoe.at - für die Ausstellung der Bescheinigung wird für NÖ-Mitgliedsbetriebe ein Pauschalbetrag von €20,- pro Bescheinigung in Rechnung gestellt. Dieser Satz wird in allen Bundesländern gleich verrechnet.

Info: Das WIFI St. Pölten veranstaltet für all jene, die keine entsprechende Prüfung oder Ausbildung nachweisen können, Kurse zur Erlangung der nötigen Qualifikation. Die Kurse werden im Bedarfsfall abgehalten. Nähere Infos dazu gibt Georg Riesenhuber vom WIFI St. Pölten unter 02742 851 22801.

Stand: 28.11.2022