Förderungen Ihrer Innung
NEU: Die folgenden beiden Förderungen (Ankauf von Masken und Hygieneartikeln und Weiterbildungsförderung) sind über das
Antragsformular zu beantragen.
Antrags- u. förderberechtigt für alle folgenden Fördermaßnahmen sind aktiv gemeldete Mitglieder der Landesinnung der Metalltechniker Niederösterreich.
1. Corona-Hilfe für Sie - Ihre Innung unterstützt Sie finanziell beim Ankauf von Masken und Hygieneartikeln
Ab sofort haben wir unsere Förderlandschaft für Sie erweitert.
Fördergegenstand
Aus aktuellem Anlass fördern wir die für Sie notwendige Anschaffung von Schutzmasken, Schutzvisieren, Schutzanzügen, Schutzhandschuhen und Desinfektionsmitteln, welche Sie für Ihre Mitarbeiter benötigen. Sie können diese Förderung, wie Sie es von unseren anderen Fördermaßnahmen gewohnt sind, einfach formlos per Rechnung im Innungsbüro beantragen.
Förderhöhe
Gefördert werden derartige Investitionen, die ab 16. März 2020 getätigt wurden, mit 50% der Nettokosten oder maximal € 500,- pro Mitgliedsbetrieb. Die Fördermaßnahme gilt solange das Förderbudget nicht überschritten wird.
Einreichung
Rechnungen sind bis spätestens 3 Monate nach Ausstellung derselben an das Innungsbüro, mittels Antragsformular, zu übermitteln.
Wir hoffen Sie mit dieser weiteren Förderung auch in dieser schweren Zeit unterstützen zu können.
2. Weiterbildungsförderung der Metalltechnik Innung NÖ
Als Ihre Landesinnung wollen wir Ihnen mit dieser Förderung einen Anreiz für Ihre persönliche Fortbildung und jene Ihrer Mitarbeiter bieten. Wir unterstützen Sie bei der Absolvierung fachspezifischer Seminare für Unternehmer und deren Mitarbeiter mit einem Betrag von 50% bzw. max. € 150 der Kurskosten pro Teilnehmer. Diese Förderung kann 5-mal jährlich, bis zur Ausschöpfung des Förderungspools, angefordert werden. Das geförderte Kursangebot umfasst, neben dem fachlich-technischen Bereich, auch Betriebswirtschaft, Management und EDV.
Voraussetzung
Voraussetzung ist die formlose Antragstellung per Antragsformular. Um Übermittlung der benötigten Unterlagen (Rechnung, Zahlungsbestätigung, Teilnahmebestätigungen) nach dem Kurs wird gebeten. Die Förderung ist binnen 3 Monaten nach der Maßnahme genehmigen und abrechnen zu lassen.
3. Förderung für PCR-Tests für Mitglieder
Die Wirtschaftskammer NÖ hat bis 31.12.2020 PCR-Tests für Ihre Mitarbeiter, die in Kooperation mit dem AMZ Mödling abgenommen werden, gefördert
Diese Fördermaßnahme war mit 10 Tests limitiert. Sollten Sie noch weiteren Testbedarf haben, fördern wir als Innung weitere 10 Tests und unterstützen diese ebenfalls mit € 30,- pro Test. Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass nur jene Tests gefördert werden, die beim AMZ durchgeführt werden.
Und so funktioniert's:
Sollten Sie, als aktives Mitglied der Metalltechnikerinnung NÖ, die 10 von der WKNÖ geförderten Tests bereits ausgeschöpft haben, nehmen Sie bitte kurz Kontakt mit uns unter 02742/851 19132 bzw. metalltechnik@wknoe.at auf. Wir geben Ihnen dann eine schriftliche Freigabe und kontaktieren das AMZ und informieren Sie über die weitere, unbürokratische, Vorgehensweise. Danach können Sie für weitere 10 Tests den um €30,- verminderten Preis pro Test beim AMZ in Anspruch nehmen.
Testort ist St. Pölten (Adresse: Mathilde Beyerknecht-Straße 18).
Aktueller Preis: €105,- exkl. Ust. pro Test (davon dann – €30,- Förderung)
Die Fördermaßnahme stellt eine De-Minimis-Förderung dar und läuft bis Ausschöpfung des Förderbudgets.
Folgende Fördermaßnahmen bitte wie gehabt per E-Mail unter metalltechnik@wknoe.at beantragen:
4. Wir unterstützen Sie, wenn Sie einen Rechtsanwalt brauchen
5. Förderung EN 1090 – Erstberatung:
6. Fachbuchförderung
7. Beratungsförderung
4. Wir unterstützen Sie, wenn Sie einen Rechtsanwalt brauchen
Wir haben für Sie, in Kooperation mit dem Rechtsanwalt der Bundesinnung der Metalltechniker, Dr. Ing. Andreas Pascher, ein Paket geschnürt, das Sie ab sofort in Anspruch nehmen können.
Sollten Sie spezielle rechtliche Probleme und Fragestellungen haben, die im Zusammenhang mit Ihrer unternehmerischen Tätigkeit im Bereich der Metalltechnik stehen, bei welchen Sie glauben, dass Ihnen ein Rechtsanwalt behilflich sein kann, fördern wir Ihre Anfragen bei Dr. Ing. Andreas Pascher wie folgt:
Förderumfang
Die telefonische Erstberatung ist für Sie gratis. Für ein folgendes Erstgespräch in der Kanzlei von Dr. Pascher (Kosten: 70-90€) übernimmt Ihre Innung 50% dieser Kosten. Sie können eine derartige Förderung 5x pro Jahr in Anspruch nehmen.
Einfach im Anschluss unbürokratisch die Rechnung von Dr. Pascher an das Innungsbüro senden oder mailen an metalltechnik@wknoe.at. Die Fördermaßnahme gilt solange bis das vom Ausschuss beschlossene Gesamtbudget ausgeschöpft ist.
Kontaktdaten:
Pascher Rechtsanwaltskanzlei
Dr. Ing. Andreas Pascher
A-1010 Wien, Zedlitzgasse 1
Tel: 01 513 86 28 Fax: DW 11
andreas.pascher@psra.at
www.psra.at
5. Förderung EN 1090 - Erstberatung:
Wir als Ihre Landesinnung unterstützen Sie bei Absolvierung einer Erstberatung zur EN 1090 mit einem Betrag von 50% der Gesamtkosten. Diese Förderung kann lediglich 1-mal ausbezahlt werden.
Eine Liste der Erstberater kann bei der Innung unter metalltechnik@wknoe.at angefordert werden.
Voraussetzung
Voraussetzung ist die formlose Antragstellung per Fax an 02742/851 19139 oder Mail an metalltechnik@wknoe.at im Vorhinein. Um Übermittlung der benötigten Unterlagen (Rechnung, Zahlungsbestätigung) nach der Erstberatung wird gebeten.
6. Fachbuchförderung
Als Ihre Landesinnung wollen wir Ihnen mit dieser Förderung einen Anreiz für Ihre persönliche Weiterbildung bieten. Wir unterstützen Sie beim Ankauf von Fachbüchern mit einem Betrag von € 100,-.
Diese Förderung kann 1x pro Lehrling und Lehrjahr in Anspruch genommen werden.
Voraussetzung ist die formlose Antragstellung per Post an „Landesinnung der Metalltechniker - Wirtschaftskammer-Platz 1, 3100 St. Pölten“, per Fax an 02742/851 19139 oder Mail an metalltechnik@wknoe.at.
Um Übermittlung der benötigten Unterlagen (Rechnung, Zahlungsbestätigung) nach dem Kauf wird gebeten.
7. Beratungsförderung (Nur für Metalldesigner, Oberflächentechniker und Gießer!)
Ihre Landesinnung und der Berufszweig für Metalldesign, Oberflächentechnik und Guss unterstützt Sie bei erfolgter Inanspruchnahme einer ökologischen, geförderten Betriebsberatung der WKNÖ zusätzlich mit einem Betrag von bis zu € 300,-. Diese Förderung kann 1x pro Jahr in Anspruch genommen werden.
Voraussetzung ist die bereits erfolgte Inanspruchnahme dieser Beratung. Um Übermittlung der Unterlagen als Nachweis (Beratungsbericht, Zeitaufstellung des Beraters, Honorarnote, Zahlungsnachweis für Beratung, Kontoauszug mit erhaltener Förderung) wird gebeten.
Wir entscheiden dann über die Höhe der Förderung, die an Sie ausbezahlt wird.
Die Fördermaßnahmen der Landesinnung sind „De-minimis“- Beihilfen:
Die auf dieser Seite angeführten Förderungen stellen eine De-minimis-Beihilfe gemäß der Verordnung 1407/2013/EU der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen, ABl. L 352/1 vom 24.12.2013, dar. Der Gesamtbetrag der einem einzigen Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfe darf in einem Zeitraum von drei Steuerjahren EUR 200.000,-- (für Unternehmen des gewerblichen Straßengüterverkehrs EUR 100.000,--) nicht übersteigen.
Weitere Fördermöglichkeiten für Sie:
- Förderungen für Betriebe
- Förderungen für die Weiterbildung Ihrer Arbeitnehmer
- Förderungen für Lehrlinge und Lehrbetriebe
- Förderungen bei Ablegung der Meisterprüfung